Bekannte Käserei aus Niederösterreich ist insolvent

107 Jobs von Insolvenz betroffen
Noch kein Antrag auf Sanierung eingebracht. Unternehmen wurde im September medial bekannt.

Über das Vermögen der Käserei Gloggnitz GmbH ist am Landesgericht Wiener Neustadt ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Ein Antrag auf Sanierung ist nach Angaben des AKV vom Dienstag noch nicht eingebracht worden. Das Unternehmen war im September im Zusammenhang mit Listerien bekannt geworden. Es gab acht Erkrankungsfälle in Wien, davon drei mit tödlichem Verlauf. Die Käserei galt als mögliche Quelle. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt laufen weiterhin.

Laut AKV sind die Gründe für das Abgleiten in die Insolvenz nicht bekannt. Im Rahmen des Verfahrens werde zu prüfen sein, ob das Unternehmen fortgeführt oder saniert werde bzw. ob das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt werde. "Erst nach diesen Ermittlungen wird eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein", hieß es in einer Aussendung. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Wippel aus Neunkirchen bestellt. Die Prüfungstagsatzung findet am 7. Februar statt.

Probleme

Über das Vermögen der Käserei Gloggnitz GmbH war laut Aussendung bereits ein Insolvenzverfahren beim Landesgericht Wiener Neustadt anhängig. Dieses endete mit einem Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent. Informationen des AKV zufolge wurde dieser Sanierungsplan nicht zur Gänze erfüllt.

Im September war ein Rückruf für Kajmak, Trinkjoghurt und Frischkäse aus dem Unternehmen erfolgt. Zuvor hatten routinemäßig durchgeführte Clusteranalysen der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ergeben, dass acht seit 2020 aufgetretene Erkrankungen auf einen identen Listerienstamm zurückzuführen sind. Vom Chef wurde ein Zusammenhang mit dem Betrieb stets zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nahm Ermittlungen auf. Als Beschuldigter gilt nunmehr der Firmenchef, teilte Behördensprecher Erich Habitzl am Dienstag auf APA-Anfrage mit. Im Raum steht weiterhin der Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung sowie der grob fahrlässigen Tötung.

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