Erhöhung des Ausfalls?
Die Süba AG ist eine reine Holdinggesellschaft. Sie ist aber an Gesellschaften beteiligt, in deren Eigentum Liegenschaften stehen. Die Mutterfirma Hallmann Holding International hat eine Fortführungskaution in Höhe von 285.000 Euro zugesagt und 150.000 Euro überwiesen. Außerdem sollen Banken Management Fees in Höhe von 190.000 in Aussicht stellen.
„Sollte es entgegen der aktuellen Einschätzung zu keinen Zahlungen seitens der Hallmann Holding International oder den Banken kommen, würde eine weitere Fortführung zu einer Erhöhung des Ausfalls für die Gläubiger führen“, heißt es im zweiten Bericht des Sanierungsverwalters. „Sofern hierzu keine ausreichende Sicherheit hergestellt werden kann, beabsichtigt der Insolvenzverwalter einen Schließungsantrag zu stellen.“
Die Süba AG wurde durch die Weiterverrechnung von Aufwendungen, Gewinnausschüttungen und Veräußerungserlösen finanziert.
„Die Erlöse aus den Konzernverrechnungen deckten dabei in den vergangenen Jahren jedoch nie vollständig die laufenden Personal- und Sachaufwendungen ab“, heißt es im Bericht weiter.
Dubioser Vorgang
Laut Insolvenzverwalter soll im Jahr 2021 die Immobiliengesellschaft P33 GmbH um rund 27,2 Millionen Euro an eine Gesellschaft von Klemens Hallmann verkauft worden sein. Der Kaufpreis für diese Anteile soll nicht bezahlt und der Eigentümerwechsel nicht im Firmenbuch eingetragen worden sein. „Stattdessen wurde die Beteiligung im Wege einer Verschmelzung bereits im Folgejahr an die Süba AG rückübertragen und diese Beteiligung in der Süba AG mit dem höheren Wert von 27,2 Millionen Euro aktiviert“, heißt es im Bericht weiters. „Durch diesen Vorgang ist somit eine Werterhöhung beim Beteiligungsansatz an der P33 GmbH von rund 12,8 Millionen Euro auf 27,2 Millionen Euro gekommen.“
Indes bietet die Süba ihren Gläubigern 20 Prozent Quote an. Die Finanzierung des Quoten-Erfordernisses soll „durch die strukturierte Verwertung von Immobilienprojekten und unter gleichzeitiger wesentlicher Sanierungsbeiträge von Eigentümer- und Finanzgläubigerseite erfolgen“.
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