Arbeitsunfähigkeits-Pensionen gingen deutlich zurück
„Im Dezember 2017 wurden 2.774.332 Pensionen und Renten insgesamt ausbezahlt, somit wurde 2017 eine Zunahme von 0,5 Prozent verzeichnet“, heißt es auf der Homepage der Statistik Austria „84 Prozent der Pensionen kamen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung und zwölf Prozent entfielen auf Beamtenpensionen. Die restlichen Leistungen sind Renten der Unfallversicherung (drei Prozent) und der Kriegsopfer- und Heeresversorgung bzw. der Opferfürsorge (insgesamt ein Prozent).“
2,33 Millionen Personen bezogen im Vorjahr eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung und/oder eine Beamtenpension. Davon erhielten 14 Prozent zwei oder mehrere Pensionen. Unter den Frauen gab es 21 Prozent Mehrfachbezieherinnen. "Das ist überwiegend auf den Bezug einer Witwen- oder Witwerpension zusätzlich zu einer Eigenpension oder zu einem Ruhegenuss zurückzuführen", heißt es weiter
Es wurden im Dezember 2017 exakt 159.255 Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitspensionen gezählt, und 1,682 Millionen Alterspensionen und 498.915 Hinterbliebenenpensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bezogen. Die Zahl der Pensionen insgesamt in der gesetzlichen Pensionsversicherung ist 2017 um 0,7% gestiegen. Dies ist v.a. auf gesunkene Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspensionen (minus 3,7 Prozent) aufgrund gesetzlicher Änderungen im Leistungsrecht der Pensionsversicherung und auf gestiegene Alterspensionen (+1,6 Plus) zurückzuführen.
Durchschnittliche Pensionen
"Die durchschnittliche monatliche Pension aller Alterspensionisten und Alterspensionistinnen (ohne zwischenstaatliche Teilleistungen) betrug im Dezember 2017 bei den Männern 1918 Euro und 1094 Euro bei den Frauen brutto inklusive Zulagen und Zuschüsse, ohne Sonderzahlungen). Die 2017 erstmalig zuerkannte monatliche Alterspension (ohne zwischenstaatliche Teilleistungen) machte 2.183 Euro für Männer bzw. 1.221 Euro für Frauen aus", heißt es von der Statistik Austria.
Im Durchschnitt wurden im Jahr 2017 Männern mit 63,3 Jahren (2016: 63,3 Jahren) und Frauen mit 60,4 Jahren (2016: 60,3 Jahren) normale und vorzeitige Alterspensionen zuerkannt, Invaliditäts- bzw. Erwerbsunfähigkeitspensionen (ohne Rehabilitationsgeld) mit 55,1 Jahren bzw. 51,9 Jahren.
Im Jahr 2016 bezogen 195.023 Personen einen Ruhegenuss und 26.092 Personen einen Versorgungsgenuss für Witwen bzw. Witwer (ohne Mehrfachpensionisten). Die durchschnittliche Höhe des monatlichen Ruhegenusses betrug brutto 2985 Euro für Männer und 2825 Euro für Frauen.
Unfallversicherung
Die durchschnittliche monatliche Versehrtenrente der Unfallversicherung (inkl. Zusatzrenten und Zuschüsse) betrug im Dezember 2017 448 Euro (brutto) für Männer und 267 Euro für Frauen. Insgesamt wurden 82.533 Versehrtenrenten und 13.852 Hinterbliebenenrenten geleistet.
Opferfürsorge
Die Anzahl der Beschädigtenrenten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz ist seit 1980 von 95.231 auf 4.498 Anfang 2016 zurückgegangen. Nach dem Opferfürsorgegesetz erhielten 2016 1133 Opfer des Widerstandskampfes und laut Heeresversorgungsgesetz 1733 Personen, die in Ausübung ihres Militärdienstes eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, eine Opfer- bzw. Beschädigtenrente.
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