Amazon: Finanzpolizei überprüfte 55 geringfügig Beschäftigte in Sortierhalle

Amazon: Finanzpolizei überprüfte 55 geringfügig Beschäftigte in Sortierhalle
Arbeitnehmer über drei Subfirmen angestellt, es geht um den Verdacht des Lohndumpings. Amazon bestreitet die Vorwürfe.

Die Razzia im Amazon-Verteilerzentrum in Großebersdorf schlägt nach wie vor hohe Wellen. Wie jetzt bekannt wird, hat die Finanzpolizei nicht nur 174 Personen vor Ort kontrolliert und 39 Übertretungen nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz festgestellt. Dem Vernehmen nach handelte es sich bei 116 Personen um Ausländer, davon stammten die meisten aus Ungarn. Die Finanzpolizei hat aber auch 55 Arbeitnehmer in der Amazon-Sortierhalle kontrolliert, die unter Zwischenschaltung von drei Subfirmen (Arbeitskräfteüberlasser) geringfügig angestellt sein sollen.

Die Finanzpolizei wird nun die Auftragsbücher von Amazon mit denen der Subfirmen vergleichen, da die Behörde stark anzweifelt, dass die Verschachtelung der Anstellung der Beschäftigten mithilfe von drei Subfirmen und die geringfügige Beschäftigung den Gesetzen entspricht.

Amazon kontert, dass man die Vorwürfe nicht bestätigen kann, noch seien sie wahr. „Unsere Partner sind verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze und den Verhaltenskodex für Amazon-Lieferanten zu halten“, heißt es in einer Stellungnahme. „Amazon setzt sich insbesondere dafür ein, dass unsere Partner ihre Mitarbeiter im Einklang mit geltendem Recht beschäftigen.“

Blümel beziffert Gesamtvolumen der Entlastung mit vier Mrd. Euro

Finanzminister Gernot Blümel

„Wir erwarten uns Fairness und Steuergerechtigkeit von allen, die am Wirtschaftskreislauf teilnehmen. Das gilt auch für internationale Großkonzerne aus dem Ausland“, sagt Finanzminister Gernot Blümel. „Gerade bei Großkonzernen ist der Druck auf Sublieferanten groß und es gibt immer wieder Verfehlungen, wie wir in den vergangenen Tagen gesehen haben.“

Laut Blümel wird die Finanzpolizei künftig bei den Kontrollen drei Schwerpunkte setzen. Ein Fokus betrifft die Kontrolle von ausländischen Unternehmen, die Beschäftigte nach Österreich entsenden. Zweitens sollen ausländische Firmen, die im österreichischen Grenzgebiet tätig sind, stärker kontrolliert werden. Und drittens sind gezielte Schwerpunktkontrollen in Betrieben geplant. Vor allem bei den ausländischen Beschäftigten, die nach Österreich entsendet werden, gibt es häufig Beanstandungen.

Kein Wunder, ist doch die Zahl der Entsendungen regelrecht explodiert. Im Jahr 2019 wurde 238.850 ausländische Arbeitskräfte von ihren Betrieben nach Österreich geschickt, im Jahr 2011 waren gerade einmal 9.127 Personen.

40,9 Millionen Euro

Im Vorjahr hat die Finanzpolizei 53.600 Dienstnehmer überprüft und in 9317 Fällen Strafanträge gestellt. In Sachen Verstöße gegen die Ausländerbeschäftigung und Arbeitskräfteüberlassung wurden 27,1 Millionen Euro Strafen bei den Bezirksverwaltungsbehörden beantragt, nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz 13,8 Millionen Euro.

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