Alpine-Anleihen: Bank stufte Ausfallsrisiko falsch ein

Alpine-Anleihen: Bank stufte Ausfallsrisiko falsch ein
Brisantes Urteil. Handelsgericht verdonnert Bawag zur Rückzahlung des Investments, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über den Drei-Milliarden-Euro-Bankrott des Baukonzerns Alpine ist relativ schnell Gras gewachsen. Nach der Pleite im Juni 2013 wurde das Unternehmen filetiert und Stück für Stück an Mitbewerber verkauft. Auch 4900 Alpine-Mitarbeiter fanden wieder Arbeit.

Für rund 7600 geschädigte Anleger, die in den Jahren 2010 bis 2012 von heimischen Banken um insgesamt 290 Millionen Euro drei Anleihen der Alpine Holding gekauft haben, bedeutete die Pleite einen Albtraum, sprich den Totalverlust ihres Investments.

Doch jetzt gibt es für die Betroffenen einen Lichtblick. Das Handelsgericht Wien hat die Bawag dazu verurteilt, einem Bankkunden, der die Anleihetranche 2012 gezeichnet hat, 141.000 Euro plus Zinsen zurückzuzahlen. Das Urteil, das Anwalt Michael Poduschka erstritten hat, ist nicht rechtskräftig. Die Bawag will "sich dazu nicht äußern".

Aber der Reihe nach. Der Kläger, ein Unternehmer, hat seine Pensionsrückstellungen genommen und damit Alpine-Anleihen gekauft. Die dritte Anleihe-Tranche versprach sechs Prozent Zinsen. Dem Anleger war dabei bewusst, dass diese Veranlagung "hohes Risiko" bedeutet, das ist die dritthöchste Risikostufe bei Veranlagungen.

Alpine-Anleihen: Bank stufte Ausfallsrisiko falsch ein
Das Gericht kommt nun aber zum Schluss, dass die Bawag im Jahr 2012 das interne Rating für die Alpine-Anleihe herabstufte. Das Wertpapier wurde als "Quality-Junk-Bond", sprich "Schrottpapier" gehandelt. Das heißt: Die Anleihen wurden zum Beispiel als Sicherheit für einen Kredit von der Bank generell nicht akzeptiert.

Falsche Einstufung

"Durch die Herabsetzung des internen Ratings stieg die Ausfallwahrscheinlichkeit exponentiell, was der Bawag bekannt war", heißt es in dem Urteil. Die Bank ging damals nämlich von einer Verschlechterung der Gesamtsituation der Alpine aus, sprich einer Erhöhung der Nettoverschuldung und negativen Entwicklung des Eigenkapitals. "Die Anleihe hätte in die höchste Risikoklasse "spekulativ" eingestuft werden müssen", stellt das Gericht fest. Das hatte zuvor auch schon der Gerichtsgutachter bemängelt. Der Fehler dürfte laut Gericht in jenem automatisierten Wertpapier-Abwicklungssystem liegen, das nicht nur die Bawag, sondern auch viele in- und ausländische Banken zur Entscheidungsfindung verwenden. Denn: Laut Handelsgericht sollen diese Anleihen auch vier Jahre nach der Pleite in diesem Banksystem noch immer unter die dritte und somit falsche Risikostufe fallen.

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