AK fordert gesetzliche Regelung gegen Strafzinsen auf Girokonten

AK fordert gesetzliche Regelung gegen Strafzinsen auf Girokonten
Noch keine Versuche der Banken entdeckt, Negativzinsen einzuführen.

Die Arbeiterkammer (AK) fordert eine gesetzliche Regelung bzw. eine Schutzbestimmung gegen Strafzinsen auf Girokonten. Denn das Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem Jahr 2009, das Sparprodukte in Österreich vor Null- oder Negativzinsen schützt, gelte nicht für Gehalts-, Pensions- oder andere Girokonten.

Eine Regelung soll die Bankkunden daher davor bewahren, von Negativzinsen auf ihre Einlagen auf dem Girokonto überrascht zu werden, berichtete die Tageszeitung "Der Standard" am Montag. Derzeit nehme die AK zwar noch keine Versuche der Banken wahr, Negativzinsen auf Girokonten einzuführen. Die Kammer würde aber mit Musterverfahren dagegen vorgehen, um rechtliche Klarheit zu schaffen, sollten die Banken damit beginnen, zitiert die Zeitung AK-Konsumentenschützer Christian Prantner.

Derzeit stützen sich die Kreditinstitute aber eher auf Gebühren, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Die AK sieht dabei vor allem Verteuerungen bei Dienstleistungen am Bankschalter. "Die einzelne Einzahlung aufs eigene Konto kann bis zu 3,90 Euro kosten, eine auf ein Fremdkonto bis zu 9,90 Euro", sagt Prantner

Die Strafzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) drücken zunehmend auf die Bilanzen der Banken und diese suchen im Gegenzug nach Auswegen um die Belastungen auszugleichen. So hat die Hypo Niederösterreich (NÖ) als erste Bank in Österreich ihr klassisches Sparbuch nun endgültig abgeschafft hat und stellt für neue Sparkunden nur noch digitale Sparkonten zur Verfügung. Darüber hinaus horten die Banken laut Daten der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) das bei ihnen eingelegte Bargeld offenbar lieber selbst, als es bei der EZB zu lagern und dafür Strafzinsen zu zahlen.

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