Ärger über Kennzeichnung von allergenen Stoffen
Ab 13. Dezember müssen Gastronomen bei Speisen alle Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten hervorrufen könnten, ausweisen. Die Befürchtung der Branche, dass damit Speisekarten bald so dick wie ein Telefonbuch sein müssen, war aber unberechtigt. Der Wirt kann seinen Gast auch mündlich informieren, für die Mitarbeiter muss er aber schriftliche Aufzeichnungen über die Inhaltsstoffe zur Verfügung stellen. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr. Dennoch sorgt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung weiter für Ärger in der Branche.
Speziell, weil die Kennzeichnungspflichten nicht für Vereine gelten, die bei Festen ausschenken. Damit haben Vereine, die bei Dorffesten in Konkurrenz zu Gastronomen stehen, einen viel geringeren Aufwand. "Wir sehen nicht ein, warum der Gesetzgeber hier eine Differenzierung vornimmt", sagt Helmut Hinterleitner, Gastronomie-Obmann in der Wirtschaftskammer Österreich und Sprecher für 55.000 Gastronomiebetriebe.
14 Allergene auf der Speisekarte
"Unzumutbar" findet Hinterleitner zudem die "drakonische Strafhöhe" von bis zu 50.000 Euro, die bei Verstößen gegen die Kennzeichnungsbestimmungen drohen. Die maximale Strafhöhe wurde zuletzt im Zuge des Pferdefleischskandals in die Höhe geschraubt.
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