"3G-Pflicht" beim AMS sorgt für Aufregung

AMS Jugendliche
Arbeitslose sollen geimpft, getestet oder genesen zum AMS-Termin erscheinen. Die FPÖ spricht von "Skandal"

Arbeitslose, die für ein Beratungsgespräch in eine Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) kommen, müssen ab Mittwoch nach Pfingsten entweder geimpft, getestet oder von einer Covid-19-Infektion wieder genesen sein. Eine entsprechende, bundesweite Regelung stellte AMS-Vorstand Johannes Kopf mit einem Twitter-Posting klar - und sorgt damit für Polit-Aufregung. 

Laut AMS-Wien-Homepage muss bei Besuch einer AMS-Geschäftsstelle einer der folgenden Nachweise erbracht werden:

  • Antigentest durch geschultes Personal (max. 48 Stunden alt)
  • PCR-Test (max. 72 Stunden alt)
  • Impfnachweis (Stichtag: erste Impfung + 21 Tage gilt für 3 Monate, zweite Impfung für 6 Monate)
  • Nachweis der durchgemachten Erkrankung durch Absonderungsbescheid (max. 6 Monate alt)
  • Antikörpernachweis (max. 3 Monate alt)

„Der persönliche Kontakt ist uns wichtig, zugleich aber hat die Gesundheit unserer Kund/innen und Mitarbeiter/innen oberste Priorität“, sagt AMS-Wien-Chefin Petra Draxl. „Wir wollen gemeinsam vorsorgen, um gesund zu bleiben“.

Mehr Präsenzschulungen

Durch die neuen Öffnungsschritte finden bei den AMS-Schulungspartnern auch wieder mehr Präsenzschulungen statt. Auch hier gelten die 3G-Regeln. Weiters ist das Tragen einer FFP2-Maske und ein Mindestabstand von 2 Metern vorgeschrieben.

"3G-Regime"

FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch spricht in einer Aussendung von einem Skandal und fordert Kopf auf, das "3G-Regime" beim AMS wieder zurückzunehmen oder kostenlose Tests bei allen AMS-Dienststellen anzubieten. Wer für ein Beratungsgespräch oder eine Schulung eine AMS-Geschäftsstelle besuchen muss, dem dürfe auf keinen Fall der Zutritt verwehrt werden. „Wer Termine beim AMS versäumt, dem droht die Gefahr, dass finanzielle Unterstützungsleistungen gestrichen werden. So weit darf es nicht kommen. Nicht jeder Klient hat die Möglichkeit, sich vor einem Besuch am Arbeitsamt testen zu lassen“, sagt Belakowitsch.

AMS: Keine Abweisungen

Das AMS stellt indes klar, dass KundInnen ohne geforderten Nachweis trotzdem eingelassen, aber aufgefordert werden, beim nächsten AMS-Besuch eine dieser Bestätigungen beizubringen.

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