Großglockner Prozess geht nach Berufung in die zweite Instanz

Staatsanwaltschaft und Verteidiger des 37-jährigen Angeklagten melden Berufung an. Er war wegen grob fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig verurteilt worden.

Nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung eines 37-jähriger Salzburgers vor dem Landesgericht Innsbruck infolge des Erfrierungstodes seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Vorjahr geht der Prozess in die zweite Instanz.

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