Neue Regeln für E-Scooter und Co.
Ab dem 1. Mai 2026 gelten in Österreich strengere Regeln für E-Scooter. Eine umfangreiche Reform der Straßenverkehrsordnung bringt zahlreiche Verschärfungen für alle, die mit einem solchen Gefährt auf öffentlichem Grund unterwegs sind. Damit einher gehen zahlreiche Anpassungen bei der Einstufung, die nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für bestehende Scooter gelten.
Technische Regeln
Die wohl wesentlichste Neuerung: E-Scooter werden künftig als Fahrzeuge geführt. Ihre Leistung darf maximal 600 Watt betragen, die Höchstgeschwindigkeit ist mit 25 km/h gedeckelt. Ab Mai 2026 müssen E-Scooter mit zusätzlicher Sicherheitsausrüstung ausgestattet sein. Konkret bedeutet das, dass Blinker zum Einsatz kommen müssen, Handzeichen haben ausgedient. Auch eine Klingel, eine Lichtanlage, Reflektoren und zwei unabhängig voneinander arbeitende Bremssysteme – jeweils für Vorder- und Hinterrad – müssen zur Ausstattung des E-Scooters zählen. Nach wie vor nicht erforderlich sind hingegen eine Zulassung und eine Haftpflichtversicherung, sofern die Leistungs- und Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden.
Regularien für die Fahrt
Auch wenn das Tragen eines Helms generell empfohlen wird, so war es bislang nur für Kinder unter 12 Jahren verpflichtend. Diese Grenze wird auf 16 Jahre angehoben. Gesenkt hingegen wird das Alkohol-limit von bislang 0,8 auf 0,5 Promille. Die Mitnahme von sperrigen Gegenständen ist ab 1. Mai generell untersagt, das Verwenden eines Rucksacks oder einer kleinen Tasche am Lenker, etwa für ein Fahrradschloss, bleibt aber erlaubt. Ebenso darf man sich mit einem E-Scooter auch künftig auf Radwegen fortbewegen, was auch bisher gängige Praxis war. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Der Gehsteig ist für E-Scooter weiterhin tabu, wenngleich die Kommunen es selbst in der Hand haben, einzelne Bereiche – wie etwa Fußgängerzonen – auch mit Scootern befahrbar zu machen.
Ab 1. Oktober 2026
Weitere Änderungen treten zu Beginn des vierten Quartals 2026 in Kraft. Dann dürfen E-Mopeds, wie sie im urbanen Gebiet vor allem von Zustell- und Lieferdiensten genutzt werden, nicht mehr auf Radwegen unterwegs sein. Sie werden auf die Fahrbahn verbannt, müssen versichert sein und über eine Zulassung samt Nummerntafel verfügen. Außerdem brauchen Nutzerinnen und Nutzer dieses Fahrzeugtyps eine gültige Lenkberechtigung. Überprüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr E-Scooter allen neuen Regeln entspricht, um sich Ärger zu ersparen.
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