Ulmen wehrt sich über Anwalt gegen Deep-Fake-Vorwürfe: "Zu keinem Zeitpunkt hergestellt"
Die erste Reaktion der Anwaltskanzlei Schertz-Bergmann hatte vor etwas mehr als einer Woche, als der deutsche Spiegel als erstes Medium die Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann veröffentlichte, nicht lange auf sich warten lassen.
Am 19. März, nur wenige Stunden nachdem Fernandes Christian Ulmen in einem Spiegel-Interview vorgeworfen hatte, sie "virtuell vergewaltigt" zu haben, gab Christian Schertz - einer der bekanntesten Medienanwälte Deutschlands - via Aussendung bekannt, gegen die Berichterstattung rechtlich vorgehen zu wollen. "Die Berichterstattung ist nach summarischer Überprüfung aus mehreren Gründen rechtswidrig", hieß es damals nur knapp. Inhaltlich ging Schertz nicht auf die Vorwürfe ein.
Am Freitag, nach einer Woche, in der sich die deutsche Öffentlichkeit hinter Fernandes gestellt hat, in Berlin und Hamburg Tausende Menschen gegen sexualisierte Gewalt demonstrierten, und die Politik neue Gesetze gegen Deepfake-Pornografie verabschieden will, meldete sich Schertz ein weiteres Mal zu Wort. Diesmal ausführlicher. Und diesmal ging er auch auf die Deepfake-Vorwürfe ein.
"Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben", teilte Schertz mit. "Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang."
Fernandes soll Ulmen am Hals verletzt haben
Der Spiegel berichte laut Schertz auch über einen Streit unseres Mandanten mit Frau Fernandes und darüber, dass "unser Mandant in diesem Zusammenhang von den spanischen Behörden auf Mallorca vorübergehend festgenommen worden sei. Es kam zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten."
Vielmehr habe Fernandes ihrerseits Ulmen "eine Verletzung am Hals" zugefügt. "Die Polizei, dies ist eindeutig belegt, ging insofern von beidseitigen Verfehlungen aus. Eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber unserem Mandanten gab es nicht."
Ulmens Anwalt begrüßte in dem Statement auch "die beabsichtigte Schließung von Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie ausdrücklich".
Fernandes meldete sich auf Instagram zu Wort
Collien Fernandes reagierte am Freitagabend umgehend auf Instagram. Dort postete sie einen Auszug des Anwaltsschreibens und kommentierte: "Oh mein Gott! Ich glaube es nicht! Er hatte einen kleinen Kratzer am Hals (weil mir ein Nagel eingerissen war) und hat selbst der Polizei gegenüber geäußert, dass ich ihm keinerlei Gewalt angetan habe. Und nun wird von einer Verletzung am Hals geschrieben, während ich am ganzen Körper blaue Flecken hatte, dies ist nachweislich dokumentiert. Wahnsinn!!“
Weiter schreibt sie in den Kommentaren: "Es gibt Bilder meiner blauer Flecken. Ich wurde vor einer Ärztin der Justiz ausgezogen. Ich bin so unfassbar fassungslos! Ich weiß gerade gar nicht, was ich sagen soll. Für so armselig hätte ich den Täter nicht gehalten."
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Deutschland einen Anfangsverdacht gegen Christian Ulmen bestätigt. Die Auswertung der Berichterstattung des Magazins Spiegel über den Fall habe zu einer Bejahung des Anfangsverdachts geführt, erklärte die Ermittlungsbehörde am Freitag. Strafrechtlich gehe es um den Vorwurf der Nachstellung. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Der Fall Fernandes führte in Deutschland in der Politik zu einer Debatte über digitale Gewalt gegen Frauen. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kündigte in der Folge an, Gesetzeslücken schließen und das Erstellen und Verbreiten von Deep-Fake-Pornografie explizit verbieten zu wollen.
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