Lukas Müller: Ein Urteil mit weitreichenden Folgen
Welche Auswirkungen hat nun dieses Urteil des Verwaltungsgerichtshofs? Wenn es nach Dr. Andreas Ermacora geht, dem Rechtsanwalt von Lukas Müller, dann wird diese Entscheidung weitreichende Folgen für die Sportverbände haben. „Das ist ein Paukenschlag für den Sport“, sagt der Jurist.
Denn gemäß dem Urteil sind die Sportverbände künftig angehalten, Einzelsportler, die in den Ablauf einer Sportveranstaltung eingebettet sind, offiziell anzumelden. In weiterer Folge wird für sie auch eine gesetzliche Unfallversicherung abgeschlossen werden müssen.
Gernot Baumgartner von der Sportgewerkschaft younion glaubt, dass die Entscheidung ähnlich revolutionär ist wie seinerzeit das berühmte Bosman-Urteil. „Die Sportler werden nicht mehr länger als moderne Gladiatoren behandelt und ihrem Schicksal überlassen, während sich die Sportverbände ihrer Verantwortung entledigen und sich in die Zuschauerrolle zurückziehen.“
ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel rechnet mit Auswirkungen „auch für andere Sportverbände und -veranstalter in Österreich. Die Frage ist, welchen sozialversicherungsrechtlichen Status haben Personen und Freiwillige, die – außerhalb des Kaders – an Sportveranstaltungen teilnehmen? Und wie müssen sie arbeitsrechtlich abgesichert werden? Es wird dafür eine praktikable Regelung brauchen.“
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