Werner Kogler: "In der Halle ist das Risiko größer"

Werner Kogler: "In der Halle ist das Risiko größer"
Der Sportminister erklärte, welche Sportarten ab 1. Mai erlaubt sein werden und was noch lange verboten bleibt.

Es ist ein erster Schritt zurück zur Normalität. Ab 1. Mai wird vielen Amateuren ihr Sport unter gewissen Umständen wieder ermöglicht. Doch was ist genau erlaubt, was bleibt verboten?

Sportminister Werner Kogler stellte sich in der ORF-Sendung Sport am Sonntag den Fragen der Zuschauer. Insgesamt hatte die Redaktion mehr als 1.000 Anfragen erreicht.

Zwei Meter Abstand

„Alle Vorkehrungen gibt es nur, damit die Zahlen gut bleiben und nicht aus sportpolitischen Gründen“, stellte Kogler klar. Grundsätzlich ist auch ab 1. Mai zwischen den Sportlern ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten, bei Läufern zehn Meter, bei Radfahrern 20 Meter. Ausnahme: Die Sport-Partner leben im gemeinsamen Haushalt. „Wir wollen auf keinen Fall, dass wegen der sportlichen Aktivitäten die Zahl der Infizierten wieder steigt. Deshalb werden wir weiterhin schrittweise vorgehen.“

Was möglich ist (Auswahl):

  • Möglicherweise ab Mitte/Ende Mai: Fußballspiele ohne Zuschauer (Geisterspiele) der Herren-Bundesliga, wenn zuvor alle Spieler und Betreuer getestet wurden.
  • Sportkantinen werden unter den selben Bedingungen wie die restliche Gastronomie ab Mitte Mai wieder aufsperren dürfen.
  • Gruppentraining im Freien, sofern die Abstände gewahrt werden.
  • Tennis (ausgenommen Tennis-Doppel).
  • Golf
  • Sportcamps im Sommer, sofern die zwei Meter Abstand gehalten werden.
  • Schwimmen in Seen oder ähnlichen Gewässern in freier Natur.
  • Surfen. Wenn der Abstand im Boot gewahrt wird, soll auch Segeln möglich sein.
  • Ein oder zwei Formel-1-Rennen ohne Zuschauer in Spielberg Anfang Juli, sofern alle Teilnehmer zuvor zwei Wochen unter Quarantäne waren oder ein Gesundheitszeugnis mitbringen.

Was vorerst unmöglich bleibt:

  • Mannschaftssport (ausgenommen Fußball-Bundesliga der Herren)
  • Sportarten mit Körperkontakt, etwa Kampfsport
  • Normales Mannschaftstraining von Amateur- oder Nachwuchsvereinen. Ein Training mit einem Sicherheitsabstand von zwei Metern soll ab 15. Mai erlaubt werden (im Fußball z.B. Schuss-/Pass-/Tormanntraining). Kogler: „Ein normales Training wird es vielleicht erst geben, wenn es eine Impfung gibt. Mir wäre es lieber, es würde schneller gehen. Aber ein erster Schritt ist, dass die Sportplätze wieder betreten werden dürfen.“
  • Hallensport. Denn alle Hallen bleiben bis Ende Mai geschlossen. Ab 29. Mai könnten Hallen und Fitnesscenter wieder geöffnet werden. Kogler: „Es ist logisch, dass draußen das Risiko geringer als in der Halle ist.“
  • Beachvolleyball ist ab 15. Mai nur dann gestattet, sofern der Zwei-Meter-Abstand eingehalten wird.
  • Schwimmen in der Halle
  • Veranstaltungen mit vielen Teilnehmern, etwa Laufveranstaltungen. Ausgenommen sind Bewerbe, wo der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann. Kogler nannte als Beispiel ein Rad-Zeitfahren.

Kommentare