Nach Doping-Skandal: Denifl und Preidler vier Jahre gesperrt

OLYMPISCHE SOMMERSPIELE RIO DE JANEIRO 2016: RADSPORT / DENIFL / PREIDLER
Die Sperre endet Anfang des Jahres 2023. Der ÖSV gewann indes einen Zivilprozess gegen Johannes Dürr.

Nach der "Operation Aderlass" sind die ersten des Dopings überführten Sportler mit Sperren belegt worden. Die zwei Radprofis Stefan Denifl und Georg Preidler wurden laut einer Mitteilung der Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) vom Donnerstag für vier Jahre gesperrt. Gegen das Duo wurde wegen des Verdachts des Eigenblutdopings Verfahren eröffnet. Die vorliegenden Beweise führten nun zu Sanktionen.

Denifl und Preidler waren seit 5. März suspendiert. Die Laufzeit der Sperre endet in beiden Fällen damit am 4. März 2023. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Sportler in der vierwöchigen Frist eventuell noch rechtliche Schritte ergreifen können. Der 31-jährige Denifl hatte sich geständig gezeigt, der 29-jährige Preidler hatte Selbstanzeige erstattet.

Ergebnisse rückwirkend annulliert

Bei der "Operation Aderlass" handelt es sich um eine internationale Blutdopingaffäre, die vergangenen Februar während der Nordischen WM in Seefeld sowie in Deutschland losgetreten worden ist. Die Liste der mutmaßlich in den Blutdoping-Skandal um den deutschen Arzt Mark S. verwickelten Sportler soll 21 Namen aus acht Länder und fünf Sportarten umfassen. Darunter sind neben den beiden Radsportlern auch die österreichischen Skilangläufer Max Hauke, Dominik Baldauf und Johannes Dürr.

++ ARCHIVBILD ++ DOPING: STAATSANWALT BESTÄTIGTE ERMITTLUNGEN GEGEN TIROLER RADPROFI

Wie die Anti-Doping-Rechtskommission nun vermeldete, wurde bei Denifl aufgrund der vorliegenden Beweise festgestellt, dass dieser "zumindest" von Anfang Juni 2014 bis Ende 2018 Eigenblutdoping angewendet habe. Die Renn-Ergebnisse des Tirolers werden deshalb rückwirkend annulliert. Denifl verliert somit u.a. auch seinen Sieg bei der Österreich-Radrundfahrt 2017 sowie den Etappenerfolg bei der Vuelta im selben Jahr. Denifl ist demnach auch zur Rückzahlung aller in dieser Zeit erhaltenen Startgelder und Preisgelder verpflichtet.

Preidler soll ab Februar 2018 bis 23. Dezember 2018 gedopt haben. Auch beim Steirer werden alle Ergebnisse in diesem Zeitpunkt gestrichen. Seine davor erbrachten Leistungen wie ein dritter Etappenplatz beim Giro d'Italia 2016 seien alle sauber zustande gekommen, behauptete Preidler im Zuge seiner Selbstanzeige im März.

ÖSV gewann Zivilprozess gegen Dürr

Der ÖSV hat indes im Zivilprozess wegen Unterlassung und Widerruf gegen den ehemaligen Langläufer Johannes Dürr recht bekommen. Dürr wurde vom Landesgericht Innsbruck zur Unterlassung und zum Widerruf seiner Behauptung, der ÖSV dulde Doping stillschweigend, verpflichtet, teilte der Skiverband am Donnerstag in einer Aussendung mit. Zudem muss Dürr als Folge des Urteil die Verfahrenskosten tragen.

ZIVILPROZESS NACH KLAGE DES ÖSV GEGEN DÜRR: DÜRR / RAMMERSTORFER

Der ehemalige Langläufer muss nun binnen 14 Tagen seine Äußerungen auf seiner Facebook Seite "Der Weg zurück" widerrufen. Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung, dass sich der ÖSV der "Einhaltung einer Null Toleranz-Politik gegenüber Doping verschrieben habe", so der Skiverband. "Dass es schwarzen Schafen gelingt, vom ÖSV unbemerkt zu dopen, ist nicht dem Leistungssport gezollt, sondern das Werk krimineller Agitatoren, vor dem auch der Kläger trotz der gesetzten Präventiv- und Kontrollmaßnahmen nicht gefeit ist", heißt es in dem Urteil.

ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel wertete es als wichtigen Erfolg und als Beweis dafür, "dass die Null Toleranz-Politik des ÖSV nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, wie uns von manchen Medien des öfteren unterstellt wird, sondern gelebte Praxis." Zudem bekrittelte Schröcksnadel, dass Journalisten Dürr "erstaunlich viel Raum und Sendezeit zur Verfügung gestellt" hätten.

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