Nach Fan-Skandal: Warum das Urteil gegen Rapid doppelt überrascht

Nach Fan-Skandal: Warum das Urteil gegen Rapid doppelt überrascht
Der Strafsenat verhängt nach dem Fan-Skandal in Hartberg Sanktionen, die laut Beschluss der Klubkonferenz nicht vorgesehen wären. Wie Rapid damit umgeht.

Zwei Juristen, drei Meinungen. Dieser alte Kalauer über die Unberechenbarkeit von Rechtsexperten bekommt mit dem Urteil nach dem Fan-Skandal in Hartberg wieder ein neues Kapitel.

Der Strafsenat hat eine Sanktion ausgesprochen, die in der Bundesliga wie auch in Hütteldorf für Überraschung gesorgt hat.

Konkret muss Rapid im nächsten Top-Spiel, also gegen Salzburg zum Start der Meistergruppe, den Block West und gegenüberliegende Sektoren hinter dem anderen Tor sperren (um einen „alternativen Heimfansektor“ wie 2018 gegen St. Pölten zu verhindern).

Zusätzlich ist die finanzielle Höchststrafe von 150.000 Euro zu begleichen.

Nach Fan-Skandal: Warum das Urteil gegen Rapid doppelt überrascht

Erinnerung: 2018 gegen St. Pölten musste Rapid erstmals im Allianz Stadion vor einem gesperrten Block West spielen 

Und die Strafen auf Bewährung bleiben erhalten.

Damit hat niemand außerhalb des Senats gerechnet.

Was ist passiert?

Nach den Ausschreitungen erwartete Liga-Boss Ebenbauer – selbst Jurist – im ORF-Interview, dass die 2024 gegen Rapid auf Bewährung verhängten Sanktionen schlagend werden. Also drei Top-Spiele ohne Block West sowie den gegenüberliegenden Sektoren.

Zusätzlich wird es eine neue Geldstrafe geben. Und auch eine Sektorsperre auf Bewährung wäre möglich.

Nach Fan-Skandal: Warum das Urteil gegen Rapid doppelt überrascht

Eskalation in Hartberg mit Rapid-Fans vor dem Anpfiff

Zwei Strafkonzepte

Auf KURIER-Anfrage hat die Bundesliga mehrmals betont, dass Sektorsperren nur noch auf Bewährung verhängt und im Wiederholungsfall schlagend würden. Obwohl in der übergeordneten ÖFB-Rechtspflegeordnung etwas anderes steht. Dort sind nämlich sofortige Sektorsperren und wesentlich härtere Sanktionen, bis hin zu Punkteabzügen, als Option vermerkt.

Aber: Laut Beschluss der Klubkonferenz vor Saisonbeginn wurde von den Vereinsvertretern ein anderes Vorgehen und neue (in der Tendenz mildere) Sanktionen beschlossen. Daran sollten sich die Juristen halten, hieß es.

Tatsächlich wurde dieser Beschluss aber nicht als bindend, sondern wohl nur als Empfehlung wahrgenommen.

Der Strafsenat hat doppelt überraschend geurteilt.

Rapid als Gastverein nicht zu verurteilen 

Zum einen wird die Strafe auf Bewährung nicht schlagend: „Da dem SK Rapid als Gastverein kein Organisationsverschulden angelastet werden konnte und verschuldensunabhängige Sanktionen vom entsprechenden § 43 ÖFB-Rechtspflegeordnung nicht erfasst sind.“ 

Also: Für die mangelhafte Organisation in Hartberg kann nicht Rapid verurteilt werden.

Überraschung Nr. 2: Die neue Strafe könne aufgrund der „inakzeptablen Ereignisse nicht bedingt nachgesehen werden“. Es wurde also einmal milder und einmal härter als erwartet geurteilt.

9.000 Plätze weniger

Juristen sehen durchaus eine Chance, dass Rapid mit dem Verweis auf den Beschluss der Klubkonferenz die Sektorsperre noch in eine bedingte Sanktion wegverhandeln könnte. Aktuell wird beraten.

Es könnte gut sein, dass die Strafe akzeptiert wird – um Zeichen zu setzen, nach innen und nach außen.

Damit würden gegen Salzburg neben der gewohnten Lautstärke rund 9.000 Plätze verloren gehen, 4.700 werden davon sonst durch Abonnenten besetzt.

Nur rund 15.000 Rapidler dürften insgesamt am 30. März ins Stadion.

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