Privatjet genutzt: Hat sich FIFA-Boss Infantino strafbar gemacht?

FILE PHOTO: FIFA President Infantino waits for a signing ceremony in Vienna
Ein Schweizer Staatsanwalt sieht "deutliche Anzeichen für strafbares Verhalten". Die FIFA spricht von einer Diffamierung.

Der Präsident des Fußball-Weltverbands (FIFA), Gianni Infantino, hat sich nach Angaben eines Schweizer Sonderstaatsanwalts bei der Nutzung eines Privatjets womöglich strafbar gemacht. "Es gibt deutliche Anzeichen für ein strafbares Verhalten des FIFA-Präsidenten", teilte Stefan Keller am Donnerstag mit.

Die FIFA und Infantino zeigten sich in einer Mitteilung "schockiert" über die abgegebene Erklärung Kellers. "Diese Aussage ist sowohl böswilliger als auch diffamierender Natur und zeigt seine extreme Voreingenommenheit", hieß es. Dies grenze an Rufmord, die FIFA werde alle notwendigen rechtlichen Schritte ergreifen.

Keller war eingesetzt worden, um dubiose Treffen zwischen Infantino und dem früheren Leiter der Bundesanwaltschaft, Michael Lauber, zu klären. Lauber ermittelte zu dem Zeitpunkt gegen die FIFA wegen Korruption. Die Treffen wurden zunächst verschwiegen und nicht dokumentiert. Lauber musste deshalb zurücktreten.

Keine Unterlagen erhalten

Keller teilte mit, er habe Strafanzeigen gegen Infantino wegen der Nutzung eines Privatjets zwischen Surinam und der Schweiz geprüft. Er halte eine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung für angezeigt. Er selbst sei für diese Ermittlungen aber nicht zuständig und habe seine Recherchen an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet.

Die Bundesanwaltschaft habe von der Medienmitteilung Kellers Kenntnis genommen, sagte ein Sprecher auf Anfrage der dpa. Sie habe aber bisher keine Unterlagen erhalten. Sollten solche Unterlagen übermittelt werden, würden sie geprüft. Ein Verfahren werde eröffnet, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliege. "Die Bundesanwaltschaft führt zurzeit kein Strafverfahren gegen FIFA-Präsident Gianni Infantino", betonte der Sprecher.

Die FIFA-Ethikkommission hatte in dieser Angelegenheit eine Voruntersuchung eingeleitet, im August das Verfahren "wegen mangelnder glaubhafter Beweise" aber wieder eingestellt.

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