Nur zwei Spiele Sperre für Schwab nach Horror-Foul
Viel Kritik hatte Rapids Mittelfeldmann Stefan Schwab nach seinem harten Foul an Gegenspieler Riedewald im Hinspiel der Champions-League-Qualifikation gegen Ajax einstecken müssen. Noch am Tag des 2:2-Remis in Wien entschuldigten sich allerdings sowohl der Übeltäter als auch sein Trainer Zoran Barisic.
Am Donnerstagnachmittag übermittelte die UEFA das Urteil nach der Roten Karte. Schwab wurde für nur zwei Partien gesperrt. Da er bereits beim 3:2-Erfolg in Amsterdam von der Tribüne aus zusah, muss er nur mehr beim Hinspiel der Play-off-Paarung passen. Die milde Strafe kommt wegen der Schwere des Fouls schon zumindest überraschend.
Laut UEFA-Rechtspflegeordnung ist für das Delikt "grobes Spiel" sogar nur ein Spiel Sperre vorgesehen. In der österreichischen Bundesliga wäre eine deutlich höhere Strafe möglich gewesen.
Artikel 15 der UEFA-Rechtspflegeordnung (Fehlverhalten von Spielern und Offiziellen)
Bei Wettbewerbsspielen gelten für Spieler folgende Strafen:
a) Sperre für 1 Wettbewerbsspiel oder auf bestimmte Zeit bei:
1) der zweiten Verwarnung in einem Spiel;
2) grobem Spiel;
3) wiederholtem Reklamieren oder wiederholter Nichtbefolgung der Anordnungen des Schiedsrichters;
4) Beleidigung von Spielern oder anderen beim Spiel anwesenden Personen;
5) unsportlichem Verhalten;
6) Provokation der Zuschauer;
7) Teilnahme an einem Spiel trotz Sperre oder anderweitig fehlender Spielberechtigung;
b) Sperre für 2 Wettbewerbsspiele oder auf bestimmte Zeit bei Belästigung eines Spielleiters;
c) Sperre für 2 Wettbewerbsspiele oder auf bestimmte Zeit bei offensichtlich mit Absicht provozierten Verwarnungen oder Feldverweisen;
d) Sperre für 3 Wettbewerbsspiele oder auf bestimmte Zeit bei Beschimpfung eines Spielleiters;
e) Sperre für 3 Wettbewerbsspiele oder auf bestimmte Zeit bei Tätlichkeit gegenüber Spielern oder anderen beim Spiel anwesenden Personen;
f) Sperre für 4 Wettbewerbsspiele oder auf bestimmte Zeit bei absichtlicher Täuschung eines Spielleiters oder Bestärkung desselben in seiner falschen Einschätzung mit dem Ziel, eine Fehlentscheidung herbeizuführen;
g) Sperre für 5 Wettbewerbsspiele oder auf bestimmte Zeit bei schwerer Tätlichkeit;
h) Sperre für 15 Wettbewerbsspiele oder auf bestimmte Zeit bei Tätlichkeit gegenüber einem Spielleiter.
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