Bundesliga-Senat stellte Verfahren gegen LASK ein

Bundesliga-Senat stellte Verfahren gegen LASK ein
Gründe sind mangelnde Beweise und formale Erwägungen.

Der Senat 5 der Fußball-Bundesliga hat das Verfahren gegen den LASK wegen angeblicher Verstöße gegen das Verbot des Dritteigentums an Spielerrechten (TPO-Verbot) eingestellt. Wie die Liga in einer Aussendung am Dienstag bekanntgab, wurde dies bei einer Sitzung des Senats am Montag beschlossen. Der Schritt erfolgte demnach sowohl aus Mangel an Beweisen als auch aus formalen Erwägungen.

In dem Verfahren ging es um die mutmaßliche Beteiligung des inzwischen zurückgetretenen LASK-Vizepräsidenten Jürgen Werner im Bereich der Spielervermittlung. Wie das Magazin "News" Ende April berichtete, soll Werner über eine Firmenbeteiligung mit den Transferrechten von Spielern der Linzer Geschäfte gemacht und damit gegen das ÖFB-Regulativ verstoßen haben. Von der Liga wurde Werner für 18 Monate mit einer Funktionssperre belegt. Der Manager hat die Vorwürfe stets bestritten und dagegen Protest eingelegt.

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