Bundesliga-Senat bestätigt: 18 Monate Sperre für Ex-LASK-Vize Werner

FUSSBALL: TIPICO-BUNDESLIGA / GRUNDDURCHGANG: LASK LINZ - TSV PROLACTAL HARTBERG
Werner hatte gegen das Urteil Einspruch eingelegt, nun bestätigte der Senat 2 allerdings die Strafe. Die Sperre läuft bis Februar 2023.

Schlechte Nachrichten für den ehemaligen Vizepräsidenten des LASK, Jürgen Werner. Der Senat 2 der Bundesliga bestätigte am Dienstag die Funktionssperre von 18 Monaten für den 59-jährigen Oberösterreicher. Abzüglich der bereits verbüßten Sperre dürfte Werner somit erst wieder ab 18. Februar 2023 eine offizielle Funktion im österreichischen Fußball einnehmen.

Die Bundesliga begründete dies damit, dass Werner "während seiner Zeit als LASK-Vizepräsident mehrere Gesellschaftsanteile und Funktionen von im Bereich der Spielervermittlung tätigen Unternehmen innegehabt hatte. Eine derartige parallele Funktionsausübung ist gemäß dem ÖFB-Reglement zur Arbeit mit Spielervermittlern untersagt. "

Ursprünglich hatte der Senat 2 bereits Mitte Juni eine Funktionssperre gegen Werner ausgesprochen, dieser hatte aber Protest eingelegt, die Sperre daraufhin aufgehoben. Nun wurde die Strafe aber bestätigt. "Gegen den Senat 2-Beschluss kann Jürgen Werner innerhalb von 3 Tagen Protest anmelden, welcher nach Zustellung des Langbeschlusses binnen 14 Tagen eingebracht werden muss", heißt es von der Bundesliga.

Deals mit Transferrechten?

Das Magazin "News" hatte Ende April berichtet, dass Werner über eine Firmenbeteiligung mit den Transferrechten von LASK-Spielern Geschäfte gemacht und damit gegen FIFA-Regeln verstoßen habe. Werner, der früher Spielervermittler und seit 2019 offiziell nur noch LASK-Vizepräsident war, habe demnach diskrete Deals mit Transferrechten abgewickelt, und zwar mutmaßlich auch nach 2015, als diese von der FIFA und dem ÖFB längst ausdrücklich untersagt waren.

Werner wies diese Darstellung wiederholt zurück, am 27. Mai trat er vom Amt des Vizepräsidenten beim LASK zurück. Dieser Schritt sei kein Schuldeingeständnis, sagte der ehemalige Bundesliga-Kicker damals. Er gab vielmehr an, dass er durch die kursierenden Vorverurteilungen und eine "Medienkampagne" über seine persönliche "Belastungsgrenze" gekommen sei.

Ein gesondertes Verfahren des Senats 5 der Bundesliga wegen möglicher Verstöße gegen das Verbot des Dritteigentums an Spielerrechten gegen den LASK wurde im August eingestellt. Dem Bundesligisten aus der oberösterreichischen Landeshauptstadt konnte in diesem Zusammenhang kein Fehlverhalten nachgewiesen werden.

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