Neue Handgepäcksregeln: Ryanair wurde abgemahnt

Verbraucherschützer drohen Billigflieger wegen Intransparenz und Irreführung mit Klage.

Die mit November eingeführten neuen Handgepäckregeln des irischen Billigfliegers Ryanair stoßen bei deutschen Verbraucherschützern auf Widerstand. Auch in Italien gibt es behördlichen Widerstand gegen das neue Tarif-Modell der irischen Laudamotion-Mutter Ryanair.

Der deutsche Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben die irische Fluggesellschaft wegen unzureichender Preisangabe und Irreführung abgemahnt. "Die neue Regelung ist völlig intransparent und überraschend. Die Einschränkung beim Handgepäck führt zu einer indirekten Erhöhung des Flugpreises", begründete vzbv-Rechtsexpertin Kerstin Hoppe am Mittwoch den Schritt.

Airline weist Vorwürfe zurück

Ryanair erklärte am Abend, die Behauptungen seien nicht korrekt. Alle Bedingungen, Gebühren und optionalen Extras einschließlich der Taschen-Richtlinien seien auf der Internet-Seite sichtbar und transparent, sagte Ryanair-Sprecher Robin Kiely.

Die neue, europaweit eingeführte Regel der Airline sieht vor, dass Passagiere im Standardtarif nur noch ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit in die Kabine nehmen dürfen. Erlaubt ist lediglich noch ein kleines Handgepäckstück mit den Höchstmaßen von 40x20x25 cm. An anderer Stelle des Buchungsprozesses ist von einer kleinen Tasche die Rede, "die unter den Sitz vor Ihnen passt". Ein typischer Kabinenrollkoffer darf bei Ryanair nur noch nach Zahlung einer "Priority Boarding"-Gebühr von 6 Euro mit in die Kabine genommen werden. Eine einheitliche, globale Regel zur Größe des Handgepäcks bei Flugreisen gibt es nicht.

Neue Handgepäcksregeln: Ryanair wurde abgemahnt

In Italien hatte die dortige Wettbewerbsbehörde das Preismodell gestoppt, weil es die wahren Kosten einer Flugreise verschleiere. Weil Ryanair das Preismodell trotzdem weiter durchsetzte, leitete die Behörde Anfang November ein Verfahren gegen Ryanair ein.

Mit der Abmahnung fordert die deutsche vzbv Ryanair auf, die Preise zu Beginn des Buchungsprozesses klar darzustellen. Sollte das Unternehmen die verlangte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, kann der vzbv Zivilklage einreichen.

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