Zwölfstundentag: Hartinger-Klein will Gesetz doch nicht ändern

Zwölfstundentag: Hartinger-Klein will Gesetz doch nicht ändern
Für Hoteliers ist Gesetz "nicht praxistauglich"

Die Gewerkschaft klagt, immer mehr Fälle würden bekannt, wo Beschäftigte unter Druck gesetzt und die neuen Arbeitszeitregeln unterlaufen werden. Die Sozialministerin kündigt indes an, die Arbeitsinspektoren würden sich die Arbeitszeiten, insbesondere die 11. Und 12. Stunde bezüglich der „Freiwilligkeit“ genau ansehen. Bei Verfehlungen solle der "Strafrahmen höchstmöglich ausgenützt“ werden.

Nachdem in Salzburg einem Bewerber ein Dienstvertrag mit höchst zweifelhaftem Inhalt in Bezug auf die Mehr- und Überstundenregelung vorgelegt wurde, ist auch in Tirol ein derartiger Vertrag aufgetaucht. In einem der AK Tirol vorliegenden Arbeitsvertag für Arbeiter im Hotel- & Gastgewerbe eines großen Betriebes am Arlberg heißt es: „Der Arbeitnehmer erklärt seine ausdrückliche und freiwillige Bereitschaft, bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes eine Tagesarbeitszeit von bis zu 12 Stunden sowie eine Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden leisten zu wollen.“

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein sieht darin aber keinen Grund, das Gesetz nachzuschärfen. Wie sie am Mittwoch vor dem Ministerrat erklärte, würden aber die Arbeitsinspektoren die Stundenliste der Betriebe genauer kontrollieren, im Zweifel sollen auch die Mitarbeiter befragt werden, ob sie tatsächlich freiwillig eine 11. Und 12. Stunde in ihrem Betrieb gearbeitet haben. Sollte das nicht der Fall sein, plädiert Hartinger-Klein, den Strafrahmen „höchstmöglich“ auszuschöpfen. Derzeit werden Arbeitgeber, die das Gesetz nicht einhalten, die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit überziehen oder Ruhepausen nicht einhalten, mit Geldbußen in der Höhe von 72 bis 1815 Euro bestraft. Im Wiederholungsfall sind zwischen 145 und 1815 Euro zu zahlen.

Mehrere Fälle in der Hotel- und Gastronomiebranche, die offenbar gegen die Freiwilligkeit von 12-Stunden-Arbeitstagen verstoßen, haben für viel Aufregung gesorgt. Von der Hoteliervereinigung kommt jetzt die Forderung nach einer „Präzisierung der Freiwilligkeit“.  

Deren Präsidentin Michaela Reiterer kritisiert das Gesetz indes scharf. Es biete keine Rechtssicherheit, sagte sie im OE1-Morgenjournal. „In der Sekunde, wo der 12-Stundentag im Dienstplan steht, gibt es ja keine Freiwilligkeit mehr“, so Reiterer. Es  könne nicht sein, dass ein Mitarbeiter nach acht Stunden Arbeit sagt, er möchte doch nicht wie ursprünglich vereinbart weitere vier Stunden arbeiten. Reiterer erklärt, dass so die Gefahr bestehe, dass in den Betrieben dann die Küche oder die Rezeption plötzlich unbesetzt sei. Es brauche eine „Präzisierung, was freiwillig“ sei, so sei das Arbeitszeitgesetz nicht praxistauglich. Sie erklärte, es habe bereits Gespräche mit der Regierung gegeben, und weitere würden folgen.

 

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