Zahl der Weisungen zuletzt deutlich gestiegen

Das Logo der Justiz mit dem Bundesadler auf einer Glastür.
Kaum Weisungen aber betrafen Fälle, in die Politiker oder Prominente verwickelt waren.

Das ministerielle Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten soll es künftig nicht mehr geben (mehr dazu hier). Dabei zeigt ein aktueller Bericht, dass die Zahl der Weisungen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist: Im Jahr 2009 waren es sieben, 2010 wurden 24 Weisungen erteilt, 2011 waren es 22, 2012 ergingen 30 Weisungen und im Jahr 2013 erteilte das Justizministerium 42 Weisungen.

Insgesamt haben die ehemalige Ressortchefinnen Beatrix Karl und ihre Vorgängerin Claudia Bandion-Ortner (beide ÖVP) in den vergangenen fünf Jahren damit 125 Weisungen erteilt. In vielen Fällen ging es dabei um Missbrauch der Amtsgewalt. Auch Verfahren wegen Körperverletzung, dabei vor allem Sexualdelikte, und Fälle wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz, sind häufiger als andere betroffen.

"Das ist genau das Spektrum, in dem wir Weisungen erteilen", sagt Strafrechts-Sektionschef Christian Pilnacek. 36 Weisungen sind laut dem Bericht in bereits abgeschlossenen Verfahren ergangen. Clamorose Fälle, in die Politiker oder Promis verwickelt waren, seien dabei selten betroffen. Es handle sich um "nicht mehr als ein Handvoll" in den vergangenen Jahren.

Die hohe Anzahl der Fälle, in denen es um Amtsmissbrauch geht, erklärt Pilnacek mit dem "sehr fokussierten Fachsenat" des Obersten Gerichtshofs, der sich mit diesen Verfahren beschäftigt, und "sehr fokussiert auf Begründungen" sei. Weisungen in Verfahren wegen Körperverletzung würden vor allem bei Sexualdelikten im Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen vorkommen, wo man besonders genau hinschaue.

Einstellungen werden selten urgiert

Im Jahr 2012 erteilte das Justizministerium mehrere Weisungen in Fällen wegen Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz. Das hänge damit zusammen, dass die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaften "manchmal uneinheitlich" sei, da sich "die Struktur des Ganzen" verändert habe. Verstöße fänden nun häufig im Internet statt, oft würden Codewörter verwendet.

Laut dem Weisungsbericht sind der Großteil der Weisungen auf Fortführung der Verfahren, etwa durch zusätzliche Zeugenvernehmungen, ergangen. Bei der Erteilung einer Weisung gehe es zumeist darum, das Ermittlungsverfahren zu vervollständigen, also fortzuführen oder wieder einzuleiten, wenn Beschwerden eines Volksanwalts oder sonstige eingegangen sind, sagte Pilnacek. Möglichst einheitliche Rechtsanwendungen, eine möglichst vollständige Ausschöpfung der Beweismittel und Kontrolle seien das Ziel. Mit einer Ausnahme (bei der es um ein Verfahren wegen Verhetzung ging), sei keine Weisung auf Einstellung eines Verfahrens erteilt worden.

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