Laut Gerald Schimpf, dem Leiter des Corona-Krisenstabs im Gesundheitsministerium, wird dieser QR-Code verschlüsselt alle relevanten Daten zur Person und den Nachweis für eine überstandene Erkrankung, eine Impfung oder auch einen Test enthalten; mittels digitaler Signatur, die im schwarz-weißen Code-Bildchen enthalten ist, wird der QR-Code fälschungssicher gemacht.
In der Praxis wird es etwa bei einem Grenzübertritt so ablaufen, dass der Grenzbeamte den QR-Code scannt und damit alle Informationen – etwa den zuletzt durchgeführten Test – prüft.
Die gespeicherten Informationen des QR-Codes sind offline abrufbar, betont Schimpf. Das heißt, dass der Code sowohl auf digitalen Geräten als auch auf Papier vorgezeigt werden kann.
Wie man als Bürger zu dem Code kommt, ist noch offen. Der Zugang soll „möglichst niederschwellig“ sein.
Aktuell wird auf EU-Ebene ausgehandelt, welche Informationen in dem QR-Code erfasst sein sollen. Österreich macht sich unter anderem dafür stark, dass neben der Impfung auch die Charge, aus der das Vakzin stammt, hinterlegt wird. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass eine Charge fehlerhaft und darum nicht wirksam ist, könne hier eingegriffen werden.
Was die Datenbasis betrifft, ist Österreich hier gut aufgestellt. So wird ein Großteil der Corona-Tests schon jetzt digital erfasst. Die Daten zu Impfungen werden im zentralen Impfregister gespeichert, die Daten zu Genesenen im Epidemiologischen Meldesystem.
Ob der Grüne Pass noch im April ausgerollt werden kann, ist unter Experten zumindest umstritten.
Denn es gibt sowohl noch medizinische als auch rechtliche Fragen, die europaweit gelöst werden müssten.
Medizinisch gilt es zu klären, ob Genese und Geimpfte gleichgestellt werden können – diesbezüglich gibt es unter Virologen unterschiedliche Auffassungen, weil die Datenlage zu den Mutationen noch nicht ausreichend dicht ist.
Eine der juristisch schwierigsten Probleme ist die Haftung. Ein theoretisches Beispiel: Ein Geimpfter steckt sich mit einer neuen Covid-Mutation an, reist per QR-Code ins Ausland und sorgt dort in einem Lokal, der Oper, etc. für einen Cluster, bei dem Menschen zu Schaden kommen. Wer haftet in solchen Fällen? Der Herkunftsstaat? Das Zielland?
Der Green Pass ist bei der Impfung streng genommen ein Medizinprodukt. Und deshalb müssen, so warnen Experten, solche Haftungsfragen beantwortet werden.
Am Montag beraten auf Einladung Österreichs 13 EU-Tourismusministerinnen über die Voraussetzungen, die der Grüne Pass für den Tourismus erfüllen muss.
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