Wie Daten von zwei Ministerinnen irrtümlich bei Gericht landeten

von Marlene Liebhart
Nach monatelangem Rechtsstreit hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Juni rund um die ÖVP-Inseratenaffäre Daten von Mitarbeitern des Bundeskanzleramts beschlagnahmt – und dieses hat die eMail-Postfächer von Familienministerin Susanne Raab und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, beide ÖVP, versehentlich mitgeliefert.
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Zuvor hatte die WKStA im Sommer 2022 eine Sicherstellungsanordnung erlassen. Die eMail-Postfächer, Laufwerke und Backups Dutzender BKA-Mitarbeiter aus der Ära von Kanzler Sebastian Kurz sollten konfisziert werden. Dagegen legte die Finanzprokuratur rund um Präsident Wolfgang Peschorn zwar Beschwerde wegen Rechtsverletzung ein. Diese wurde aber in erster Instanz abgewiesen und liegt nun beim Oberlandesgericht Wien zur Entscheidung auf.
Sicherstellung von Daten
Dennoch wurde bereits am 13. Juni 2023 die Sicherstellungsanordnung aus dem vergangenen Sommer – noch vor der Entscheidung des Oberlandesgerichts – vollzogen. Die WKStA habe einen „Beweismittelverlust“ durch die routinemäßige Löschung von Archiven gefürchtet. Sie habe dem Bundeskanzleramt eine Liste mit jenen Mitarbeitern übermittelt, deren Daten zu sichern waren. Daraufhin haben IT-Experten des Bundeskanzleramts die Daten auf einem Datenträger gesichert, diesen noch versiegelt und direkt dem IT-Experten des Landesgerichts für Strafsachen Wien übergeben.
Seitens der WKStA heißt es, dass am Tag nach der Sicherstellung der Generalsekretär des Bundeskanzleramts anrief und dem zuständigen Staatsanwalt mitteilte, dass irrtümlich auch Datensätze der Ministerinnen Karoline Edtstadler und Susanne Raab auf diesem Datenträger gespeichert wurden. Die WKStA hatte die Daten der beiden Ministerinnen „jedenfalls nicht angefordert und auch zu keinem Zeitpunkt Zugriff darauf“, heißt es weiter.
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Vorfall bestätigt
Das Bundeskanzleramt bestätigt den Vorfall. Schuld sei eine IT-Panne beim Erfassen der Daten gewesen. Nachdem der Fehler bekannt wurde, habe man umgehend um Löschung der Daten ersucht.
Das Landesgericht Wien verweist bezüglich des Vorfalls auf die Stellungnahmen von WKStA und Bundeskanzleramt. Bezüglich der Daten der Ministerinnen heißt es: „Die Daten werden derzeit von einem Experten aufbereitet, aber nicht eingesehen, sie sind daher noch für das Gericht verwertbar und werden unmittelbar nach Abschluss der Vorarbeiten durch den Experten seitens des Gerichts gelöscht.“ Die beiden betroffenen Ministerinnen haben zu dem Vorfall keine Stellungnahmen abgegeben.
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