Wer jetzt Teuerungsausgleich über 300 Euro erhält

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Bundesrat verabschiedet Maßnahmen, um besonders von Inflation betroffene Personen zu entlasten.

Die Inflation liegt auf dem höchsten Stand seit 1984 - bei über 5 Prozent. Ein Maßnahmenpaket, das am Donnerstag im Bundesrat verabschiedet wurde, soll insbesondere Personen, die von der Inflation betroffen sind, unterstützen. Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten, Langzeitbezieher von Kranken‐ oder Rehabilitationsgeld  sowie EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld sollen finanzielle Unterstützung.

Vom Teuerungsausgleich profitieren sollen jene, die Anspruch auf eine Ausgleichszulage ﴾Mindestpension﴿ haben sowie Langzeitbezieherinnen und Langzeitbezieher von Kranken‐ oder Rehabilitationsgeld und Bezieherinnen und Bezieher einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach dem GSVG.

Diese erhalten mit Ende April eine Einmalzahlung von 150 Euro. Personen, die im Jänner und Februar 2022 arbeitslos waren und mindestens 30 Tage Krankengeld bezogen haben, sind anspruchsberechtigt.

Teil des Beschlusses ist zudem, wie aus einer Aussendung des Parlaments hervorgeht,  ein Honorar für Gynäkologinnen und Gynäkologen, die Schwangeren eine Ausnahmebestätigung von der
Impfpflicht ausstellen und Angleichung von Regelungen im BSVG und GSVG.

"Auch BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld erhalten eine weitere, unpfändbare Zahlung von150 Euro, die für März geplant ist", wie es in der Aussendung heißt.

300 Euro für Sozialhilfe und Mindestsicherungsbezieher

Sozialhilfe‐ bzw. Mindestsicherungshaushalten wird ein Teuerungsausgleich von 300 Euro zugesprochen und Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, werden mit einer Zahlung von 300 Euro unterstützt. Weiters werden die Mittel zur Unterstützung von Saisonbetrieben ﴾Saison‐Start‐Hilfe﴿ von 60 auf 90 Millionen Euro aufgestockt. Pensionierte Bezieherinnen und Bezieher von Ergänzungszulagen bekommen ebenfalls ‐ analog zu Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten ‐ einen Teuerungsausgleich von zweimal 150 Euro.

Schutz für Schwangere

Schwangere Frauen in körpernahmen Berufen ab der 14. Schwangerschaftswoche können bis Ende Juni 2022 weiterhin von der Arbeit freigestellt werden. Die Regelung gilt für geimpfte und für ungeimpfte Schwangere. Eine Verbesserung bei den kleinsten bäuerlichen Pensionen fand ebenfalls mehrheitliche Zustimmung. Durch eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes schmälert das sogenannte „fiktive Ausgedinge“ die Pensionen künftig nur noch um 7,5 Prozent. Dieser Pauschalbetrag nach
Übergabe des Betriebs hat die Ausgleichszulage für BäuerInnen bisher um 10 Prozent geschmälert, heißt es in der Aussendung.

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