Wandbild von Nazi-Künstler wieder verhängen?
Das und andere Fragen hat der grüne Nationalratsabgeordnete Lukas Hammer ganz offiziell, also im Zuge einer parlamentarischen Anfrage, an den formal zweithöchsten Mann der Republik gerichtet. Und manche Antworten sind durchaus bemerkenswert.
So lässt Rosenkranz grundsätzlich offen, ob er das Wandbild des Nazi-Künstlers wieder verhängen will: "Die neue Ausgestaltung der Büroräumlichkeiten mit passenden Bilder und Gemälden ist derzeit noch nicht abgeschlossen."
Rosenkranz: "Kein "NS-Relikt'"
Die Frage, ob er die "Wappenwand" als passenden Fotohintergrund bei offiziellen Besuchen für passend hält, lässt Rosenkranz unbeantwortet - derlei sei "nicht vom Interpellationsrecht (der Abgeordneten, Anm.) umfasst, kurzum: Das geht Hammer gar nichts an.
Und auf die recht allgemeine Frage, wie er es mit "Relikten der NS-Vergangenheit im Hohen Haus im Allgemeinen" halte, antwortet Rosenkranz, das "Wappenschild" sei kein "NS-Relikt". Mit "allfälligen Relikten" aus der NS-Zeit werde "weiterhin verfahren, wie es dem bisherigen Umgang meiner Vorgängerinnen und Vorgänger entspricht".
Das ist in der Form so nachweislich falsch - Rosenkranz hat ja genau nicht gemacht, was sein Vorgänger getan hat, nämlich: das Bild verhängt.
Stattdessen hat der Freiheitliche das Wandbild mit einem, neben dem Bild liegenden Informationsblatt versehen, das Eisenmengers problematischen Lebenslauf und seine auch nach 1945 erstellten Werke - darunter der "Eiserne Vorhang" in der Staatsoper - erwähnt.
Für Hammer ist dieser Zugang unzureichend.
Dass die Politik auch nach 1945 zu lange zu unsensibel mit dem Wappenschild umgegangen ist, stellt der Grüne gar nicht in Abrede. "Der Punkt ist ein völlig anderer: Spätestens seit der Amtszeit von Wolfgang Sobotka ist klar, woran man bei Eisenmenger ist. Dass Nationalratspräsident Rosenkranz das Bild nun bewusst wieder sichtbar macht, ist kein Zufall, im Gegenteil: Es ist entlarvend."
In seiner Anfragebeantwortung erklärt Rosenkranz das Wieder-Sichtbarmachen unter anderem damit, dass der Leihvertrag jenes Bildes, mit dem das Wappenschild verhängt war, ausgelaufen sei. Aber auch das hält Hammer für eine Schutzbehauptung. "Das Leihbild, mit dem der Nazi-Künstler verhängt war, musste erst zum Jahresende zurückgegeben werden. Rosenkranz hat Eisenmenger viele Wochen davor enthüllt. Die Botschaft, die er damit vermittelt hat, ist eindeutig." Außerdem habe das Parlament eine Artothek. "Ein Anruf genügt, und in der nächsten Woche hängt da ein neues Bild."
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