Nationalfonds: Walter Rosenkranz soll gehen - oder er wird abgewählt

Nationalratspräsident Walter Rosenkranz wird wohl demnächst seine Führungsfunktion im so genannten Nationalfonds verlieren – freiwillig oder weil er abgewählt wird.
Das soll eine Gesetzesänderung ermöglichen, die die Regierungsparteien gemeinsam mit den Grünen am Donnerstag im Verfassungsausschuss beschlossen haben.
Zum Hintergrund: Der seit 1995 existierende Nationalfonds wurde von der Republik eingerichtet, um Überlebende des Holocaust und andere NS-Opfer materiell zu unterstützen und die Erinnerungskultur sowie die Bildungsarbeit zu pflegen.
Schwere Kritik
Der Nationalratspräsident ist per Gesetz Vorsitzender dieses Fonds. Allerdings gab es an Rosenkranz von Beginn an schwere Kritik als Vorsitzendem, insbesondere von Vertretern der jüdischen Gemeinschaft. Die Israelitische Kultusgemeinde IKG nimmt an Sitzungen des Nationalfonds so lange nicht teil, solange Rosenkranz Vorsitzender ist. Grund sind unter anderem Rosenkranz politische Zugehörigkeit zu einer deutschnationalen Burschenschaft und sein Weltbild. Der Freiheitliche hat in einer Festschrift ein illegales NSDAP-Mitglied als "Leistungsträger" bezeichnet.
Am Donnerstag haben die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und Neos gemeinsam mit den Grünen eine Änderung des entsprechenden Gesetzes beschlossen.
Demnach soll dem Nationalratspräsidenten künftig ermöglicht werden, sich zum Teil oder dauerhaft vertreten zu lassen bzw. die Aufgabe an den Zweiten oder Dritten Nationalratspräsidenten abzugeben.
Zudem wird die Möglichkeit vorgesehen, den Vorsitzenden des Nationalfonds im Hauptauschuss des Nationalrats abzuwählen.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Tritt Rosenkranz nicht freiwillig vom Vorsitz zurück, wird er wohl mit den Stimmen der restlichen Parlamentsparteien abgewählt.
Untragbar
"Walter Rosenkranz ist als Vorsitzender völlig untragbar", sagt der Sprecher der Grünen gegen Nationalsozialismus, Lukas Hammer, zum KURIER. "Rosenkranz hat das ihm entgegengebrachte Misstrauen in den letzten Monaten leider bestätigt – etwa, indem er sich demonstrativ vor seinen ehemaligen Büroleiter gestellt hat, obwohl gegen diesen wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung ermittelt wird."
Die Grünen haben bereits 2024 eine Gesetzesinitiative gestartet, um Rosenkranz der Funktion zu entheben. Dies wird nun aller Voraussicht nach so kommen. Das Gesetz soll Ende März im Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, im April könnte Rosenkranz damit rechtskonform zurücktreten – oder abgewählt werden.
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