Sieg vor VfGH: Rechnungshof darf jetzt in die FPÖ-Parteikassen schauen

VfGH-Entscheid: Rechnungshof will Einsicht in Geschäftsbücher, um Ausgaben für EU-Wahlkampf 2024 zu überprüfen. FPÖ hielt das für verfassungswidrig.
EU-WAHL IN ÖSTERREICH: WAHLPARTY DER FPÖ / VILIMSKY / KICKL

Die FPÖ muss dem Rechnungshof Einsicht in ihre Geschäftsbücher geben, damit dieser Ausgaben für den EU-Wahlkampf 2024 überprüfen kann. Konkret geht es dabei um Agenturleistungen und zusätzliches Personal. Der Rechnungshof hatte sich Ende des Vorjahres an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, dieser hat dem Antrag nun im Wesentlichen stattgegeben. Die Einsicht widerspreche dem Recht der Parteien auf Betätigungsfreiheit nicht, teilte der VfGH am Dienstag mit.

Die FPÖ hat dem Rechnungshof im Dezember 2024 den Wahlwerbungsbericht für die EU-Wahl übermittelt, so der VfGH. Die darin ausgewiesenen Zahlungen an Agenturen und für zusätzliches Personal waren deutlich niedriger als die aller anderen Parteien. In einer Stellungnahme bekräftigte die FPÖ, dass die Beträge richtig seien. Daraufhin ersuchte der Rechnungshof die FPÖ um Einsichtnahme in die entsprechenden Geschäftsbücher. 

Die FPÖ lehnte das als verfassungswidrig ab und argumentierte, die Bestimmungen des Parteiengesetzes würden gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Betätigungsfreiheit verstoßen.

„Wir nehmen das Erkenntnis des VfGH zur Kenntnis und werden dem Rechnungshof im Umfang der Entscheidung Einsicht in die Geschäftsbücher gewähren“, verkündete die Partei nun.

Keinen konkreten Anhaltspunkt habe der Rechnungshof laut VfGH hingegen für die Annahme vorgelegt, FPÖ-Wahlwerbungsausgaben seien von Organisationen oder Dritten getragen worden, die der Partei nahestehen. In diesem Punkt wies das Höchstgericht den Rechnungshof-Antrag ab. 

Rechnungshof erfreut 

Der Rechnungshof ist über die „wichtige Klarstellung“ erfreut, betonte dessen Sprecher Christian Neuwirth: „Das neue Parteiengesetz mit den erweiterten Rechten für den Rechnungshof, die eine Einschau in Unterlagen der Parteien an Ort und Stelle erlauben, ist verfassungskonform. Das ist eine Entscheidung im Sinne der Kontrolle und Transparenz beim Thema Parteifinanzen.“ Das Parteiengesetz wurde 2022 verschärft.

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