Wahlärzte verpflichten: Warum die Neos vom Regierungspakt abweichen

++ THEMENBILD ++ ARZT / ÄRZTE / KRANKHEIT / GESUNDHEIT / UNTERSUCHUNG / ÜBERWEISUNG / DIAGNOSE / BEHANDLUNG / PATIENT / ÖGK
Vorstoß der SPÖ zur Beseitigung von Wartezeiten bringt die Pinken in ein Dilemma.

Gerne betonen die drei Regierungsparteien, wie harmonisch die innerkoalitionäre Arbeit trotz der großen ideologischen Unterschiede zwischen ÖVP, SPÖ und Neos doch sei. Umso mehr überraschte es, als sich die Pinken wie berichtet gegen die jüngste Idee des roten Gesundheitsministeriums stellten: Wahlärzte sollen zehn bis 15 Prozent ihrer Termine für die Kassenpatienten zur Verfügung stellen, sollte keine andere Maßnahme greifen, lange Wartezeiten auf Arzttermine zu verhindern. „Es kann nicht sein, dass wir einem freien Beruf vorschreiben, zu welchen Tarifen er Patienten behandeln muss“, so Gesundheitssprecher Christoph Pramhofer.

Das Pikante daran: Eine Verpflichtung von Wahlärzten findet sich auch im Regierungsprogramm, wenn auch in sehr allgemeiner Form.

Bei den Neos will man die Kritik aber nicht als Abweichen vom Koalitionspakt verstanden wissen. Zu sehr würde sich die dortige Formulierung von der aktuellen SPÖ-Idee unterschieden. Was wohl eher Auslegungssache ist. Obendrein wird im SPÖ-Papier entgegen der Neos-Kritik die Verpflichtung der Wahlärzte nur als Ultima Ratio gefordert.

Neos mit eigenem Vorschlag

Die Neos haben jedenfalls eine ganz andere Forderung: Im Falle von Termin-Engpässen soll die Krankenkasse die gesamten Wahlarztkosten übernehmen. Und nicht wie derzeit nur 80 Prozent des Kassen-Tarifs. Das sei nur fair, schließlich müsse die Kasse für ausreichend Kassenstellen sorgen, heißt es bei den Pinken.

Bleibt die Frage, warum die Neos einer Wahlärzte-Verpflichtung im Regierungsprogramm zugestimmt haben, die nur schwer mit den liberalen Grundsätzen der Partei vereinbar ist. Tatsächlich sind nicht alle in der Partei damit glücklich. Sie müssen nun darauf hoffen, dass der wie berichtet auch rechtlich heikle SPÖ-Vorschlag ohnehin nie die Beschlussreife erreicht.

Kommentare