Mit dem Antrag ist der U-Ausschuss aber noch nicht durch. Binnen vier Wochen muss dann der Geschäftsordnungsausschuss beraten, ob der von Rot und Pink formulierte Untersuchungsgegenstand und der Zeitraum gesetzeskonform sind. Eine Mehrheit der Abgeordneten muss das gutheißen. Kommt im Geschäftsordnungsausschuss keine Mehrheit zustande, können SPÖ und Neos den Verfassungsgerichtshof anrufen. Der muss dann den Schiedsrichter spielen und sich entweder den Bedenken der anderen Parteien anschließen oder dem SPÖ-Neos-Antrag stattgeben.
Kraut und Rüben
Die SPÖ ist bereits einmal mit einem U-Ausschuss im Geschäftsordnungsausschuss gescheitert. Ihr Antrag wurde zurückgeworfen mit dem Argument, er sei "schwammig" und beinhalte "Kraut und Rüben". Es ging damals ums BVT. Präziser formuliert kam der Ausschuss dann doch zustande.
Der Vorsitz in Untersuchungsausschüssen kommt dem Nationalratspräsidenten zu, der sich vom zweiten oder dritten Präsidenten vertreten lassen kann. Bei der Untersuchungs des Verfassungschutzes (BVT) erklärte sich Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka für befangen, schließlich war er selbst zuvor Innenminister gewesen.
Sobotka diesmal "nicht befangen"
Im Postenschacher-U-Ausschuss gedenkt Sobotka jedoch den Vorsitz zu übernehmen. Jedenfalls sehe er sich nicht als befangen an, entschieden sei allerdings noch nichts, sagt Sobotkas Sprecherin auf KURIER-Nachfrage.
Für Neos leitet die Abgeordnete Stephanie Krisper die Ausschuss-Arbeit. Sie formuliert gerade gemeinsam mit der SPÖ den Untersuchungsgegenstand. Der Untersuchungszeitraum betrifft nur die türkis-blaue Regierungzeit, er reicht vom 18. Dezember 2017 bis Dezember 2019, sagt Krisper. Untersucht werden "Postenschacher" in Staatsbetrieben und staatsnahen Bereichen, von den Casinos über die ÖBAG und deren Firmenbeteiligungen bis zur Austrocontrol und der Nationalbank.
"Viele Zeugen befragen"
Außerdem auf dem Wunschzettel von Rot-Pink: (versuchter) Kauf von Posten oder Gesetzesänderungen; und die Hintergründe für Kompetenzverschiebungen bei der Finanzmarktaufsicht. Krisper: "Wir werden viele Zeugen laden, nicht nur die Beschuldigten, um uns ein möglichst vollständiges Bild zu machen."
ÖVP denkt noch nach
Wie sich die ÖVP verhalten wird, ist noch unklar. Sie - und auch die FPÖ - fordern bekanntlich, dass auch roter Postenschacher untersucht wird, nicht nur türkis-blauer. Theoretisch könnte die ÖVP einen eigenen Antrag für einen Untersuchungsausschuss einbringen. Grundsätzlich können zwei Minderheits-U-Ausschüsse gleichzeitig tagen, nur dürfen sie nicht von den gleichen Abgeordneten beantragt sein. Diese Bedingung wäre im vorliegenden Fall, wenn den einen Rot-Pink, den anderen die ÖVP beantragt, erfüllt.
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