Vorwurf der Bestechlichkeit: Urteil gegen Strache aufgehoben

Vorwurf der Bestechlichkeit: Urteil gegen Strache aufgehoben
Laut dem OLG waren vom Erstgericht in den Prozess entlastende Chat-Nachrichten nicht ausreichend gewürdigt worden.

Juristischer Erfolg für den ehemaligen FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache. Seine Verurteilung wegen Bestechlichkeit wurde vom Oberlandesgericht aufgehoben, wie die Krone meldet. Strache hatte vor rund einem Jahr 15 Monate bedingt ausgefasst, nachdem ihm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, kurz WKStA, politische Einflussnahme für einen Privatklinik-Betreiber in „zeitlichem Naheverhältnis“ zu einer Spende an die FPÖ vorgeworfen hatte. Walter Grubmüller, der Eigentümer der Privatklinik Währing, war im selben Verfahren wegen Bestechung zu 12 Monaten bedingt verurteilt worden. Auch dieses Urteil wurde aufgehoben.

Konkret war es darum gegangen, dass die Klinik in die Liste des Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) aufgenommen wird. Grubmüller hatte in den Jahren 2016 und 2017 einmal 2.000 und einmal 10.000 Euro an Spenden an die FPÖ überwiesen.

Laut dem OLG waren vom Erstgericht in den Prozess entlastende Chat-Nachrichten nicht ausreichend gewürdigt worden. Kritik gab es auch an der Urteilsbegründung des Erstgerichtes. Deswegen wurde das Verfahren um einen „vermuteten Gesetzeskauf“ wieder an das Erstgericht verwiesen und muss somit wiederholt werden. Im Urteil des OLG heißt es dazu, dass das Erstgericht sich nun „mit der Gesamtheit des Beweissubstrats zu befassen“ hat und „eine wohlbegründete Entscheidung“ zu treffen hat.m. gebhart

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