Villacher Bürgermeister tritt nach Schuldspruch nicht zurück

Villacher Bürgermeister tritt nach Schuldspruch nicht zurück
Günther Albel wurde wegen falscher Beurkundung im Zuge der aufgehobenen Bundespräsidentschafts-Stichwahl verurteilt.

Der Villacher Bürgermeister Günther (SPÖ) wird nach seiner Verurteilung wegen falscher Beurkundung im Amt nicht zurücktreten. Das sagte er am Freitag auf APA-Anfrage, nachdem er am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro verurteilt worden war. Im Prozess ging es um die Fehler, die bei der Auszählung der Bundespräsidentschafts-Stichwahl gemacht worden waren.

Albel betonte, dass nicht Villach allein für die Aufhebung des Wahlgangs durch den Verfassungsgerichtshof verantwortlich gewesen sei. In 13 weiteren Wahlbezirken seien Fehler passiert, außerdem seien Ergebnisse vor Wahlschluss an die Medien weitergeleitet worden. Vonseiten der SPÖ droht Albel wohl kein Rücktritts-Druck. Landesparteivorsitzender Peter Kaiser sagte, Albel habe Fehler eingestanden und die Strafe akzeptiert. Damit sei er seiner Verantwortung nachgekommen. Albel hat das Urteil bereits angenommen. Weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist es noch nicht rechtskräftig.

Eine Rücktrittsaufforderung an Albel gab es am Freitag von der FPÖ. Landesparteisekretär Josef Ofner kritisierte den "Persilschein" Kaisers für Albel, mit dem dessen Rechtsverstöße als "Kavaliersdelikt" abgetan würden. Die "frappierende Gleichgültigkeit der SPÖ Kärnten" hänge wohl auch damit zusammen, dass Kaiser selbst "mit einer Diversion im Zusammenhang mit der Top Team-Causa behaftet ist". Der Einspruch der FPÖ gegen das Stichwahl-Ergebnis sei "hundertprozentig berechtigt" gewesen.

Albel wandte sich am Freitag in einem Facebook-Video an seine Bürger. Darin kündigte er an, die 14.000 Euro aus eigener Tasche zu zahlen. Außerdem verwies der Bürgermeister darauf, dass er es gewesen sei, der "ein lange vor meiner Zeit praktiziertes System ein für alle Mal beendet" habe. Nun werden Stimmen in Villach "nach Punkt und Beistrich des Gesetzes" ausgezählt. Wahlleiter ist Albel nicht mehr. Diese Funktion nimmt nun in Villach der Magistratsdirektor mit einer zweiten, rechtskundigen Person wahr.

Gegen den Beamten, der die verfrühte Auszählung vorgenommen hatte, ist in der Stadt Villach noch ein Disziplinarverfahren anhängig. Dieses ruht jedoch bis strafrechtlich gegen ihn alles abgeschlossen ist. Der Mann geht im Dezember in Pension, könnte aber bei entsprechender Entscheidung im Disziplinarverfahren auch danach noch Ansprüche verlieren, erklärte Albel.

In Villach beginnt am Sonntag die Kirchtagswoche. In der ganzen Innenstadt wird dann gefeiert. Es gibt Essensstände und Musik, außerdem wird ein Vergnügungspark errichtet. Dass die Festivitäten die Villacher von der Verurteilung ihres Bürgermeisters ablenken werden, glaubt Albel nicht. "Ich werde überall darauf angesprochen werden."

Ob nach den Urteilen Schadenersatzansprüche seitens der Republik geltend gemacht werden, war zunächst noch offen. Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, sagte zur APA, dass die Entscheidungen des Strafgerichts gemeinsam mit dem Innenministerium geprüft würden. Letzterem obliege es dann zu entscheiden, ob sich daraus Ansprüche ableiten lassen. Peschorn: "Dabei werden wir sicherstellen, dass keine Ansprüche verjähren."

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