Wahlkarten-Prozess: Neun Schuldsprüche, ein Freispruch

Die Angeklagten vor Prozessbeginn
Der Villacher Bürgermeister und neun weitere Personen saßen auf der Anklagebank.

Im Strafprozess rund um die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 22. Mai 2016 hat es am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt neun Schuldsprüche und einen Freispruch gegeben. Die höchste Strafe fasste der Abteilungsleiter des Melde- und Standesamtes aus: Fünf Monate bedingt und 14.000 Euro Geldstrafe, Villachs Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) muss auch 14.000 Euro zahlen.

Der Abteilungsleiter wurde wegen Amtsanmaßung, Fälschung eines Beweismittels und falscher Beweisaussage verurteilt, acht Mitglieder der Bezirkswahlbehörde wurden der falschen Beurkundung im Amt schuldig gesprochen, sie erhielten - abgesehen von Albel - Geldstrafen in Höhe von 5.400 bis 9.000 Euro. Freigesprochen wurde die FPÖ-Mandatarin, die als einziges Mitglied der Wahlbehörde Fehler im Protokoll der Briefwahl-Auszählung kritisiert und einen Aktenvermerk eingefordert hatte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Aus dem Leben einer Wahlkarte

Mit den Worten von VfGH-Präsidentin Brigitte Bierlein aus einem KURIER-Interview im April begann Oberstaatsanwalt Hans-Peter Kronawetter sein Eingangsplädoyer: „Die Fehler bei der Bundespräsidenten-Stichwahl waren mengenmäßig erstaunlich, deshalb war die Wahlaufhebung ein heilsamer Schock, weil beim Wahlrecht nicht zu tolerieren ist, dass Bestimmungen zu lasch oder gar nicht ausgeführt werden.“ Außerdem erklärte er: "Die Stichwahl war von besonderer Bedeutung, Prognosen haben damals von einem Kopf-an-Kopf-Rennen gesprochen. Die Wahl lag in einem besonderen öffentlichen Interesse."

Kronawetter hatte eigens eine Wahlkarte mitgebracht und zeigte vor, wie ein geheimes Wahlrecht gewährleistet sein soll: Wo man welche Daten einträgt, wo man unterschreibt und das Kuvert dann verschließt. Dann erklärte er, wie die Wahlkarten bei der Bezirkswahlbehörde eingehen und wie sie ordnungsgemäß geöffnet und ausgezählt werden müssen.

Bürgermeister Albel und den weiteren acht Mitgliedern der Bezirkswahlbehörde Villach wird falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen, worauf bis zu drei Jahre Haft stehen. Sie hatten etwa bestätigt, dass die Wahlkarten ordnungsgemäß ausgezählt worden wären, obwohl sie bei der Auswertung und Auszählung der Briefwahlkartenstimmen nicht anwesend waren. Albel hatte bereits angekündigt, sich schuldig zu bekennen. Bei seiner Einvernahme durch den Richter erklärte er, er sei ihm klar, dass er einen Fehler gemacht habe. Er habe sich auf seine Rechtsabteilung und auf das Wahlamt verlassen.

Der Richter merkte daraufhin an, es habe nicht einmal eine Einladung zur Auszählung gegeben, die Wahlbeisitzer wurden nicht darüber informiert, dass sie dabei sein sollten - ein Faktum, das schon bei den Verfassungsrichtern im Juni 2016 für Stirnrunzeln gesorgt hatte.

"Bin Reinigungskraft und kein Jurist"

Besonders interessant wurde es, als es zur Einvernahme von Isabella kam - jener Frau, die durch ihre Aussage den Stein erst ins Rollen gebracht hatte. Bei mehr als zehn Wahlen hat sie mitgearbeitet – meist in den Sprengeln. Am fraglichen Tag habe ihr Wahlamtsleiter O., mitgeteilt, die Auszählung hätte bereits stattgefunden – aus „organisatorischen Gründen“, wie er erklärte. Das wollte Lehner so nicht stehen lassen, sie bestand auf einen Aktenvermerk. „Nie hätte ich damit gerechnet, was ich damit auslöse“, sagt sie am Donnerstag – zwei Jahre danach – vor Gericht.

Ich bin Reinigungskraft und kein Jurist“, erklärte sie später. Worauf der Richter entgegnete, sie habe aber eine sehr gepflegte Sprache. Lehner konterte staubtrocken: „Auch Reinigungskräfte können lesen und schreiben!“

Was den Richter aber stutzig machte, war, dass Lehner dennoch ein Protokoll unterschrieben hatte, in der eine Sitzung erwähnt wird, die gar nicht stattfand. Lehner stand daraufhin auf, stellte sich direkt vor den Oberstaatsanwalt hin, nahm das Protokoll und demonstrierte es – mit Nachdruck: „Wenn Sie da so im Kreis sitzen und dann wird ihnen aufgeblättert eine Liste vorgelegt. Und in zwei Minuten geht der Akt durch die Runde.“

"Beim Tätigwerden macht man Fehler"

„Die Mitglieder der Wahlbehörde sind Menschen, die ihre Zeit hergeben für die Allgemeinheit, für uns. Sie werden tätig. Und bei diesem Tätigwerden macht man Fehler“, sagte Albels Verteidiger heute. Die Anwälte der anderen Angeklagten, die bereits zu Wort kamen, pochten auf die Möglichkeit einer Diversion. Das würde bedeuten, auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten, und die Angeklagten stattdessen einer "erzieherischen Maßnahme", wie etwa gemeinnütziger Arbeit, zu unterwerfen.

Auch der Verteidiger von Herrn O., jenem Abteilungsleiter, der zu früh mit dem Schlitzen der Karten begonnen haben soll, erklärte: „Wir stehen hier, weil ein typisch österreichisches Problem virulent geworden ist“. Dann holte er weit aus: „Es gibt Vorschriften, die den Betroffene bekannt sind, aber jeder weiß, dass die nicht praktikabel sind. Und jeder weiß, dass sie eigentlich nicht eingehalten werden. Weil es von der Bevölkerung auch irgendwie erwartet wird. Jeder ist es gewohnt: Um 17 Uhr schaltet man den Fernseher ein und dann will man ein Wahlergebnis. Wer hat den Druck auf seinen Schultern? Das sind Leute wie mein Mandant. Jeder, der einigermaßen vernunftbegabt ist, kann sich denken, dass 3500 Wahlkarten nicht in einer Stunde am Montag ausgezählt sind.“

"War sein Wort Gesetz?"

Nach einer kurzen Pause zu Mittag wurde der Prozess mit der Einvernahme von Magistratsmitarbeitern fortgesetzt, die dem Beamten und Erstbeschuldigten O. bei den Vorbereitungen zur Auszählung am Sonntag geholfen haben. Richter Liebhauser-Karl versuchte dabei herauszufinden, wie O. aufgetreten ist. "War sein Wort Gesetz?", fragt er die Zeugen nach ihrem Chef. Einige bestätigten das - Herr O. galt ja als erfahrener Beamter, ihn hinterfragte man nicht.

Hoher Besuch kam gleich im Anschluss: Robert Stein, Leiter der Bundeswahlbehörde, machte seine Aussage. Als Abteilungsleiter war er es, der die Unregelmäßigkeiten, die zunächst nur aus Kärnten bekannt waren, der Staatsanwaltschaft gemeldet bzw. die Bezirksbehörden angezeigt hat.

Das Prozedere zur Auszählung sei "lebensnotwendig", um die Prinzipien einer geheimen Wahl zu gewährleisten, betonte Stein. Auf den Vorhalt mancher Wahlbeisitzer, sie hätten keine Schulung erhalten und sich mit der Materie nicht ausgekannt, entgegnete er, es hätte jederzeit die Möglichkeit gegeben, sich zu informieren. Er wies auf den Leitfaden hin, der an alle Bezirkswahlbehörden verschickt wird. Wenn ihm schon früher etwas von Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung zugetragen worden wäre, hätte das Innenministerium entsprechende Informationen bereitgestellt.

Jetzt gibt es einen neuen, überarbeiteten Leitfaden für Wahlbeisitzer - sogar einen Online-Kurs, der über die Funktionen aufklärt. Zudem gibt es eine Hotline zu Wahlzeiten, an die man sich jederzeit wenden könne.

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