VfGH-Beschwerde - Blümel weist Oppositionskritik an COFAG zurück

VfGH-Beschwerde - Blümel weist Oppositionskritik an COFAG zurück
Finanzminister: COFAG hat sich "sehr bewährt". Ab 1. August ist Korrekturwunschmeldung und Amnestie für zu hoch erhaltene Wirtschaftshilfen möglich.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat die Oppositionskritik an der staatlichen Covid-Finanzierungsagentur COFAG erneut zurückgewiesen SPÖ, FPÖ und NEOS hatten sich diese Woche mit einer Drittelbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, weil sie bei der COFAG-Konstruktion verfassungswidrige Bestimmungen orten. "Das ist eine Behauptung der Opposition, die würde ich einmal so stehen lassen", sagte Blümel bei einer Pressekonferenz am Freitag in einem Wiener Kino.

Bei der Gründung der COFAG habe man sich "bewusst für eine neue und agile Struktur entschieden, die sich auch sehr bewährt hat". Die Kritik der Oppositionsparteien an der COFAG als "Black Box" weist Blümel zurück. Die Opposition habe die Möglichkeit im Beirat jeden Fall zu kontrollieren, aber davon nie Gebrauch gemacht. Die Opposition boykottierte den COFAG-Beirat, weil sie auf eine umfassende parlamentarische Kontrolle der Wirtschaftshilfen bestand.

444 Millionen Euro

Der Beirat der COFAG kann jeden Antrag einsehen und muss alle Zuschüsse über 800.000 Euro und Garantien über 25 Mio. Euro genehmigen. In 240 Fällen hat der mit Experten und Sozialpartnern besetzte Beirat seine Genehmigung zu Zuschüssen in Höhe von 342 Mio. Euro erteilt. Bei den Garantien hat der Beirat 13-mal seine Genehmigung erteilt. Das bewilligte Garantievolumen beläuft sich auf 444 Mio. Euro.

VfGH-Beschwerde - Blümel weist Oppositionskritik an COFAG zurück

Blümel und die COFAG-Chefs Bernhard Perner und Marc Schimpel kündigten am Freitag eine Amnestie für zu hoch erhaltene Wirtschaftshilfen an. Ab 1. August gebe es die Möglichkeit eine Korrekturwunschmeldung für den Förderantrag zu stellen. "Wenn es in dieser kritischen Phase zu Fehlern seitens der Antragsteller gekommen ist, wird der Staat nicht mit voller Härte reagieren", so Blümel.

Ab August wird es eine Website der COFAG geben, auf der die geförderten Unternehmen eine Korrekturmeldung vornehmen können. "Wir haben jetzt eine Möglichkeit geschaffen, mittels niederschwelligen, unkomplizierten Zugangs für Antragsteller, Korrekturen vorzunehmen, sodass die Unternehmen bei allfälligen Prüfungen keine Probleme bekommen", so COFAG-Chef Perner. Es werde vermehrt Prüfungen geben, kündigte er an.

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf begrüßte in einer Aussendung die Möglichkeit für eine Korrekturwunschmeldung. "Damit kann bei der Abwicklung und Nachkontrolle der staatlichen Hilfen so korrekt wie nötig, aber auch so kulant wie möglich vorgegangen werden", so Kopf.

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