"Versuchter Mandatskauf": Anzeige gegen Pilz bei VfGH

"Versuchter Mandatskauf": Anzeige gegen Pilz bei VfGH
Während die Liste Pilz weiter versucht die internen Querelen zu lösen, wurde gegen den Parteigründer Anzeige erstattet.

Die politischen Turbulenzen rund um die Liste Pilz sind um eine Facette reicher: Gegen Listengründer Peter Pilz liegt seit gestern eine Anzeige beim Verfassungsgerichtshof wegen "versuchtem Mandatskauf" vor. Verantwortlich dafür ist der Burgenländer Gustav Jobstmann, der im Zuge der Bundespräsidenten-Wahl für Schlagzeilen sorgte.

Er brachte am 1. Juni 2018 einen Anzeige direkt beim Verfassungsgerichtshof ein. Jobstmann spricht in der Anzeige vom Verdacht des "versuchten Mandatskauf" und nennt Dokumente als Beweis, die "vollumfänglich im Parlamentsklub der „Liste Pilz“ vorliegen". "Für die Strafbarkeit reicht bereits das Fordern eines Vorteils für die Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäftes", heißt es in der Anzeige weiter.

Jobstmann ist laut Eigendefinition Mediator und Menschenrechtsaktivist - und es ist nicht das erste Mal, dass er im politischen Umfeld in Erscheinung tritt. Bei der Bundespräsidentenwahl wollte er zunächst selbst kandidieren (erreichte aber nicht die notwendigen Unterstützungserklärungen), dann erhob er Einspruch gegen die Wahl. 

Zinggl und Rossmann wollen Gehalt teilen

Die beiden Klubchefs der Liste Pilz sind derweil weiter um eine Lösung der aktuellen Probleme bemüht und wollen ihre Gehälter möglichst gleichmäßig aufteilen. Das stellte der geschäftsführende Klubobmann Wolfgang am Samstag gegenüber der APA klar.

"Versuchter Mandatskauf": Anzeige gegen Pilz bei VfGH

Das heißt, es wird nicht das Gehalt von Klubobmann Bruno Rossmann von der Partei oder dem Klub auf das Niveau Zinggls aufgefettet sondern die beiden sollen in etwa die selbe Summe beziehen, die demnach jeweils zwischen dem Abgeordneten-Salär (gut 8.700 Euro) Rossmanns und dem Klubchef-Gehalt (knapp 14.900 Euro) Zinggls liegen wird. Zinggl betont daher, dass die "Arbeitsteilung" keinesfalls auf Kosten der Steuerzahler gehen werde.

Zum Hintergrund: Klubobmann-Gehälter werden pro Fraktion nur einmal bezahlt. Im Normalfall bezieht es der geschäftsführende Klubchef, also bei der SPÖ Andreas Schieder (und nicht Christian Kern) und bei der FPÖ Johann Gudenus (und nicht Walter Rosenkranz). Will die Partei beiden Klubchefs das volle Gehalt zugestehen, muss sie selbst für die Differenz aufkommen.

*) Hinweis: Der Artikel wurde am 4.6. aktualisiert.

Wirrwarr bei der Liste Pilz

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