Verhetzung: Gudenus´ Immunität nicht aufgehoben

INTERVIEW: FPÖ-KLUBOBMANN GUDENUS
Die Staatsanwaltschaft wollte Gudenus wegen Verdachts auf Verhetzung behördlich verfolgen. Die Koalition verhinderte das.

Der Nationalrat hat sich zum Abschluss seiner Sitzung am Donnerstag mit Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen die Aufhebung der Immunität des geschäftsführenden FPÖ-Klubobmanns Johann Gudenus entschieden. Die Neos hatten die FPÖ aufgrund eines rassistische Klischees bedienenden Videos wegen des Verdachts der Verhetzung angezeigt.

Verhetzung: Gudenus´ Immunität nicht aufgehoben

In dem Clip, der Mitte November des Vorjahrs auf dem FPÖ-eigenen Kanal FPÖ-TV ausgestrahlt wurde, wird der Missbrauch der E-Card mit einem einen Fes tragenden Ali veranschaulicht. Er wurde auch auf der Facebook-Seite der Partei gezeigt.

Die Koalitionsfraktionen ÖVP und FPÖ orteten am Donnerstag einen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des freiheitlichen Abgeordneten. Sie stimmten einer behördlichen Verfolgung Gudenus' durch die Staatsanwaltschaft Wien daher nicht zu.

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