Verfassungsschutz: U-Ausschuss steht vor seinem Neustart

Das BVT
Die SPÖ schreckt vor einem Gang zum Verfassungsgerichtshof zurück – aus guten Gründen.

Die SPÖ schreckt vor einem Gang zum Höchstgericht zurück– aus guten Gründen. Noch sind die Würfel nicht gefallen. Noch hat sich die SPÖ nicht endgültig entschieden, wie sie beim Untersuchungsausschuss über die fragwürdigen Vorgänge im österreichischen Verfassungsschutz weiter vorgehen wird.

Ruft sie den Verfassungsgerichtshof an, um ihren umstrittenen ersten Antrag auf Einsetzung des U-Ausschusses durchzuboxen?

Oder wirft sie ihren ersten Antrag in den Papierkorb und macht einen Neustart gemeinsam mit den anderen Oppositionsparteien, den Neos und der Liste Pilz?

Am kommenden Dienstag tritt der Nationalrat zu seiner nächsten Plenarsitzung zusammen. Bis dahin hat die SPÖ noch Zeit zu überlegen. Die Entscheidung wird laut Angaben aus der Partei rund um das kommende Wochenende – am Freitag oder spätestens am Montag – fallen.

SPÖ-Chef Christian Kern macht sich die Sache nicht leicht, denn es steht mehr auf dem Spiel als nur der Anlassfall, nämlich der Untersuchungsausschuss über den Verfassungsschutz.

Wählt die SPÖ den Weg zum Verfassungsgerichtshof, würde dessen Urteil auch künftige Untersuchungsausschüsse betreffen.

Die Streitfrage lautet: Ist ein Untersuchungsgegenstand über nicht näher beschriebene „Missstände“ im Verfassungsschutz zulässig?

Oder muss der Untersuchungsgegenstand näher präzisiert werden, und wenn ja, wie genau muss er eingegrenzt werden?

Diese Streitfrage würde der Verfassungsgerichtshof beantworten, wenn die SPÖ ihn anruft, und damit ein Präjudiz schaffen.

Das kann aus Sicht der SPÖ gut gehen, wenn der Verfassungsgerichtshof ihren Antrag durchwinkt.

Es kann aber auch daneben gehen, wenn die Höchstrichter eine Einschränkung beim Untersuchungsgegenstand vorschreiben.

„Damit würde das Instrument des Untersuchungsausschusses unter Umständen auf Jahre entwertet. Denn Beschränkungen würden sich auf Zeugenladungen, Aktenanforderungen, einfach auf alles auswirken“, sagt ein Sachkundiger.

Das Thema Verfassungsschutz erscheint darüber hinaus besonders schlecht geeignet, die Kulanz der Höchstrichter auszutesten. Wenn es um die Staatssicherheit geht, könnten die Richter geneigt sein, eher auf die Bremse zu steigen.

„Es wäre schlauer, ein Präzedenzurteil vom Verfassungsgerichtshof bei einem politisch weniger brisanten Thema zu erwirken“, heißt es im SPÖ-Klub.

Zusammengefasst: Die Diskussion in der SPÖ neigt sich in die Richtung, gemeinsam mit Neos und Liste Pilz einen neuen Antrag zu stellen und den Untersuchungsgegenstand so zu definieren, dass er einerseits weit genug gefasst ist, um die im Raum stehenden Vorwürfe aufzuklären, andererseits aber ein neuerliches D’rüberfahren von Türkis-Blau zu verhindern. Gegen drei Oppositionsparteien vorzugehen, würde für die Regierung nicht gut aussehen.

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