Das Urlaubsgeld bleibt sakrosankt

Das Urlaubsgeld bleibt sakrosankt
Die Regierung will Ausnahmen streichen und entrümpeln, 13./14. Gehalt sind tabu

Im Zuge der für die kommenden drei Jahre in Etappen angekündigten Steuerreform will die Bundesregierung nicht nur die Steuerzahler und Unternehmen um insgesamt 4,5 Milliarden Euro entlasten. Sie will auch das Steuerrecht radikal entrümpeln und vereinfachen.

Unter dem Titel „EStG 2020“ soll das Einkommenssteuergesetz neukodifiziert werden. Das ist auch dringend notwendig, denn das derzeit gültige Einkommensteuergesetz aus 1988 wurde in den vergangenen 30 Jahren mehr als 160-mal novelliert. Das hat das Gesetz nicht unbedingt übersichtlicher gemacht.

Kein radikaler Schnitt

Darum hat man sich vorgenommen, etwas auszumisten. „Analyse und Reduktion von Ausnahmen und Sonderbestimmungen“ heißt es im Regierungsprogramm.

Geht es nach Wifo-Budgetexpertin Margit Schratzenstaller, sollten sämtliche Ausnahmen „radikal auf den Prüfstand“ gestellt werden. Dazu wird es nicht kommen. Denn schon im Koalitionsabkommen heißt es: „Keine Abschaffung der begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Bezuges“.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben also tabu. Dabei wäre das mit mehr als sechs Milliarden Euro, die dem Staat entgehen, der mit Abstand größte Brocken. Den traut sich aber keine Regierung anzugreifen.

„Eine Kuriosität“

„Das ist eine internationale Kuriosität, die keinen Sinn macht, eine heilige Kuh“, sagt Christian Keuschnigg vom Wirtschaftspolitischen Zentrum der Universität St. Gallen. Würde man diese heilige Kuh schlachten, könnte man laut Keuschnigg die Steuern über sämtliche Tarife hinweg um vier Prozent senken, ohne weniger Steuern einzunehmen. „Leider ist das tabu“, sagt der jahrelange Chef des IHS in Wien.

Auch andere Ausnahmen, etwa die vom ÖGB befürchtete Streichung der Steuerbegünstigung von Überstunden- und Nachtschichtzuschlägen, kommen nicht. „Wir wollen den Leuten nichts wegnehmen“, sagt Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs zum KURIER.

Für Krankenschwestern zum Beispiel seinen diese steuerfreien Zuschläge ein wesentlicher Bestandteil des Einkommens. „Die dürfen nicht schlechter aussteigen.“ Das Streichen von Ausnahmen komme einer Erhöhung von Steuern gleich – „und wir haben gesagt: Keine neuen Steuern“.

Weniger Aufwand

Man dürfe beim „Ausmisten“ nicht nur die Lohnverrechnung im Auge haben, sagt Fuchs. „Das geht viel weiter“, erklärt der Staatssekretär und verweist etwa auf die „Einheitsbilanz“, zu der die Bilanz nach dem Unternehmensgesetzbuch und die Steuerbilanz zusammengeführt werden sollen. Dies würde deutlich weniger Verwaltungsaufwand für die Unternehmen bedeuten.

Steuerreform

Drei Etappen:  Bei der Klausur in Mauerbach hat sich die Regierung auf eine Steuerreform in drei Schritten geeinigt.  

  • 2020 werden die Sozialversicherungsbeiträge für Geringverdiener gesenkt,  Unternehmer u.a. durch eine Erhöhung der Werbungskostenpauschale entlastet.
  • 2021 ist eine Senkung der Lohnsteuertarife geplant. Davon profitieren vor allem mittlere und höhere Einkommen. Unternehmen dürfen sich über  eine Senkung der Körperschaftssteuer freuen.
  • 2022 soll das Aus für die kalte Progression beschlossen werden. 

Das Gesamtvolumen der Steuerreform beträgt 4,5 Milliarden Euro.

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