Aus für Familienbeihilfe bei Studenten: Universitäten fordern „Grundsicherung“
Die Universitätenkonferenz (uniko) schlägt die Einführung einer Grundsicherung für Studierende vor, die eine bestimmte Mindeststudienleistung erreichen.
Als Höhe schwebt uniko-Präsident Oliver Vitouch die Ausgleichszulage (derzeit rund 1.200 Euro) vor - in ihr sollen dafür Familien- und Studienbeihilfe aufgehen. Erhalten sollen sie alle Studierende, die 40 ECTS-Punkte pro Studienjahr erreichen. Zum Vergleich: Die Mindeststudiendauer beträgt 60 ECTS pro Studienjahr.
Rückzahlung eines Teils
Mit dieser Maßnahme sollen sich Studentinnen und Studenten vorwiegend auf ihre Ausbildung konzentrieren können, argumentierte Vitouch am Montagabend vor Journalisten die Position der uniko in ihren vor der Nationalratswahl präsentierten Forderungen zu "Universitäten 2030". Nach der Ausbildung sollen Absolventen ab einer bestimmten Einkommenshöhe dann einen Teil davon wieder zurückzahlen.
"Verländerung der Hochschulpolitik ein Problem"
Außerdem fordern die Unis eine gesamtösterreichische Hochschulplanung durch ein einziges Ministerium mit gebündelten Zuständigkeiten für Unis, Forschung und Innovation.
"Derzeit ist die Verländerung der Hochschulpolitik ein Problem, weil sich die Länder durch die Gründung von Privatuniversitäten selbst verwirklichen", so Vitouch. Für Privathochschulen gilt derzeit zwar ein Finanzierungsverbot durch den Bund - Länder oder Kammern können aber "private" Hochschulen ohne weiteres finanzieren.
"Gegen die Umwandlung von Landeskonservatorien wird man nichts sagen, wenn nur die Rechtsform geändert wird", so Vitouch. Die Sinnhaftigkeit einer Medizinischen Universität Oberwart erschließe sich ihm aber nicht- Höhepunkt zuletzt sei die Gründung der Digital-Uni in Linz IT:U gewesen (wobei diese als öffentliche Uni firmiert, Anm.).
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