SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer spricht von einem „ÖVP-Zeugenschutzprogramm“, für das die Grünen mitverantwortlich sind. Vor allem Klubobfrau Sigi Maurer. „Sie hat, noch bevor die Opposition eine Verlängerung ins Auge gefasst hat, verkündet, dass es keine Verlängerung geben wird. Damit war den Auskunftspersonen klar, dass sie mit einer Absage einer Aussage entkommen“, so Krainer.
Bei der Befragung von Zadić drehte sich vieles um Leaks, die eigentlich nicht in die Medien kommen sollten. Die ÖVP wollte vor allem wissen, wie die Auswahl der Chats passiert. Auf den Vorwurf, dass zu viele und teils private Chats geliefert worden seien, antwortete die Justizministerin mit dem Verweis auf das Erkenntnis des VfGH, wonach alle Rohdaten zu liefern sind, die zur Klärung der politischen Verantwortung „abstrakt relevant“ sein könnten. Das hätten die Staatsanwaltschaften mit „unglaublichem Einsatz“ erfüllt.
Zudem habe das Justizministerium mit Blick auf Wahrung der Persönlichkeitsrechte keine der Akten in der Klassifizierungsstufe null geliefert. Zadić wirkt oft unsicher, spricht sehr leise und liest Antworten immer wieder von vorbereiteten Dokumenten ab.
WKStA-Dossier im Fokus
Im Vorfeld hatte der KURIER aus einem Dossier zitiert, das auf dem Handy des suspendierten Sektionschefs Christian Pilnacek gefunden worden war. Der Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, hat auf 103 Seiten im Jahr 2020 angebliche dienstrechtliche Verfehlungen der WKStA im Ibiza-Verfahrenskomplex aufgelistet. Auch dieses Dossier war gestern mehrfach Thema im U-Ausschuss. Zadić meinte, sie kenne den Inhalt dieses Dossiers nicht genau, habe es aber prüfen lassen.
ÖVP-Mandatar Christian Stocker wollte wissen, ob Zadić Konsequenzen aus diesem Dossier gezogen habe. Im Ministerium sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass keine dienstrechtlichen Prüfungen notwendig seien.
Noch eine weitere Veröffentlichung sorgte im Ausschuss für Verwunderung. Das Online-Magazin zackzack.at hatte vor der zweiten Befragung von Kurz einen Mitschnitt seines ersten Auftritts vor dem U-Ausschuss ins Netz gestellt. Eigentlich ist dies laut Verfahrensordnung grundsätzlich verboten. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka meinte im U-Ausschuss, die Aufnahme der Kanzlerbefragung an die WKStA weitergeleitet zu haben, da diese den Mitschnitt für das Ermittlungsverfahren brauche.
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