Kassenreform genehmigt: Keine Änderung für Versicherte
Nach dem Urteil der Höchstrichter gegen das türkis-blaue Sicherheits- und Überwachungspaket wurde am Freitag auch ein (kleinerer) Teil der türkis-blauen Kassenreform aufgehoben. Gehalten hat vor allem die Zusammenlegung von 21 auf 5 Sozialversicherungsträger, darunter die Fusion der neun Gebietskrankenkassen zur neuen Österreichischen Gesundsheitskasse (ÖGK). Nicht gehalten hat beispielsweise die Prüfung der Gebarung durch die Finanz, das wäre ein zu weiter Eingriff in die Selbstverwaltung.
Verfassungsgerichthof genehmigt Kassenreform - "nicht verfassungswidrig"
Konkret sieht es also folgendermaßen aus: Die Reform der Sozialversicherung hat im wesentlichen vor dem Verfassungsgerichtshof gehalten. Sowohl die Strukturreform mit einer starken Reduktion der Sozialversicherungs-Träger als auch die paritätische Besetzung der Entscheidungsgremien zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern wurden vom VfGH für verfassungskonform befunden.
Verfassungswidrig ist hingegen die geplant gewesene Übertragung der Sozialversicherungsprüfung von den Kassen an die Finanz. Auch die Bestimmungen über den neuen Eignungstest für die Kassenfunktionäre wurden aufgehoben.
"Wir sind erfreut über den VfGH-Entscheid! Mit der Parität wird der Austausch zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsräten auf Augenhöhe gewährleistet. Wo beide Partner annähernd gleiche Beiträge leisten, ist dieser Ausgleich nur fair“, sagte Wirtschaftsbund-Generalsekretär Kurt Egger (ÖVP) in einer ersten Reaktion.
„Nur weil etwas nicht die Verfassung bricht, muss es nicht gute Politik sein. Die neue ÖGK versichert weiter nur einen Teil der Bevölkerung. Daneben genießen die öffentlich Bediensteten weiterhin Besserstellungen gegenüber den ÖGK-Versicherten. Hier muss die nächste Regierung unbedingt nachjustieren, im Sinne der Fairness für alle Versicherten", meint hingegen Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker.
Gewerkschaft und AK wollen das komplexe VfGH-Urteil über das Wochenende analysieren und am Montag in einer Pressekonferenz ihre Ansicht kommunizieren. Klar ist aber, dass die Arbeitnehmervertreter scharfe Kritik an der bestätigten Parirität in den Gremien der Sozialversicherung üben. Denn aus Gewerkschaftssicht sind die Kassen ausschließlich für die Verischerten dar und das sind nun einmal Arbeitnehmer. Da jedoch auch Dienstgeber in das Sozialversicherungssystem einzahlen, hat der VfGH den Stimmengleichstand in den Gremien der neuen Sozialversicherung für rechtlich zulässig erklärt.
"Wir bleiben dabei: Die neue Parität in der Sozialversicherung ist ungerecht", sagt AK Präsidentin Renate Anderl. "Das ist wie wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt", sagt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Und seine Parteichefin Pamela Rendi-Wagner lässt per Aussendung wissen: Das Urteil sei aus SPÖ-Sicht zu respektieren. Jedoch sei nicht alles, "was verfassungsrechtlich möglich ist, auch zwangsläufig gut".
Für die Versicherten ändert sich nichts, da es beim VgGH-Urteil um die interne Strukturreform der Sozialversicherung geht. Die neue Österreichische Gesundheitskasse ÖGK, der Zusammenschluss der bisherigen neun Gebietskrankenkassen, aber auch die vier anderen SV-Träger – SVS, BVAEB, PVA und AUVA – können somit in ihrer neuen Struktur wie geplant am 1.1.2020 starten. Matthias Krenn, Vorsitzender der Überleitungskonferenz im Dachverband sagt: „Im Alltag der Versicherten im Umgang mit ihrer Sozialversicherung gibt es keine Änderungen: Die e-card bleibt gültig, die lokalen Ansprechpartner und alle Leistungen bleiben zumindest im gewohnten Umfang erhalten.“
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