Vom zweiten Vorwurf des Geheimnisverrats (hier ging es um eine Anzeige gegen eine Journalistin) wurde Pilnacek strafrechtlich freigesprochen, die dienstrechtliche Seite schaut sich nun die Bundesdisziplinarbehörde an.
Drittens: Auf Pilnaceks sichergestelltem Handy wurde noch ein Chat entdeckt, der dienstrechtlich brisant sein dürfte. In einer Nachricht an den Kabinettschef des damaligen ÖVP-Finanzministers Gernot Blümel bezeichnete er eine Hausdurchsuchung der WKStA als „Putsch“.
Pilnacek, ein hoher Justizbeamter, stellte sich also gegen die eigenen Ermittler und auf die Seite eines beschuldigten ÖVP-Politikers. Auch diese Causa dürfte morgen beleuchtet werden.
Gefährdung?
Eine Verhandlung der Bundesdisziplinarbehörde ist angelegt wie ein Strafprozess: Pilnacek ist quasi „Beschuldigter“. Die Vorwürfe gegen ihn erhebt – ähnlich eines Staatsanwalts – ein Disziplinaranwalt, der vom Justizministerium entsandt wird. Pilnacek wird Stellung nehmen, Beweise werden vorgelegt und Zeugen befragt. Pilnacek kann einen Verteidiger mitnehmen, muss aber nicht.
Das „Urteil“ fällt dann ein Dreier-Senat, der aus einem Vorsitzenden, den die Behörde selbst stellt, einem Dienstnehmer- und einem Dienstgeber-Vertreter besteht.
Der Ausgang des Verfahrens ist völlig ungewiss – umso heftiger wird darüber spekuliert. Für eine Fortsetzung der Suspendierung würde sprechen, dass die Brandstetter-Causa noch nicht abgeschlossen ist und auf dem Instanzenzug schon einmal klargestellt wurde, dass deswegen eine Suspendierung geboten war.
Der Senat könnte aber auch damit argumentieren, dass die Causa schon länger zurückliegt und das politische Umfeld damals ein anderes war. Zudem ist Pilnacek jetzt Sektionschef der Legistik und nicht mehr für Einzelstrafsachen zuständig.
Die Frage ist einerseits, ob es tatsächlich Dienstpflichtverletzungen gab, und andererseits, ob (so sieht es das Beamtendienstrecht vor) durch seine Rückkehr „das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet“ wären.
Doch auch wenn der Sektionschef am 27. April „freigesprochen“ wird, kehrt er nicht sofort an seinen Arbeitsplatz zurück. Das Justizministerium könnte die Entscheidung beeinspruchen – und Pilnaceks Kampf weitergehen.
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