Strafrecht: "Verschärfung geht Hand in Hand mit Opferschutz"

EU-WAHL: PK NACH ÖVP-BUNDESPARTEIVORSTAND IN WIEN: EDTSTADLER / KURZ
Staatssekretärin Edtstadler will rasche und niederschwellige Hilfe für Opfer - Regierung plant härtere Strafen für Täter.

Die schiere Anzahl der tödlichen Beziehungstaten, die mit Messern verübten Morde seit Jahresbeginn schockieren und rufen die Politik auf den Plan. Bundeskanzler Sebastian Kurz nennt die 50 Gesetzesverschärfungen und Maßnahmen im Strafrecht, die am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden sollen, "Kurskorrektur".

Für Vizekanzler Heinz-Christian Strache ist die "phyische und psychische Gewalt gegen Frauen und Kinder unerträglich" - daher seien "nur harte Strafen zielführend". Erarbeitet wurden die Maßnahmen in einer interministeriellen Task Force unter der Leitung von Staatssekretärin Karoline Edtstadler. Wenig bekannt ist bis dato über die Reformvorschläge in punkto Opferschutz und Täterarbeit.

Das fällt auch Udo Jesionek, Präsident der Opferschutzorganisation Weißer Ring, auf. Er hat bei der Task Force mitgearbeitet. „Den Opferbereich einzuschließen, ist wichtig. Da geht es auch darum, Betretungsverbote zu vereinfachen", sagt Jesionek. Oder darum, dass Spitalsambulanzen Verletzungen melden und dokumentieren müssen. Und es gehe auch darum, dass Staatsanwaltschaften künftig Ermittlungen nach Anzeigen wegen Vergewaltigungen deutlich intensiver bearbeiten müssen. „Bevor eine derartige Anzeige zurückgelegt wird, müssen dann noch gewisse Schritte eingeleitet werden, sagt Jesionek.

Oft stehe Aussage gegen Aussage, oder die Opfer würden schweigen. Die Ermittlungen gestalten sich in solchen Fällen entsprechend schwierig. Künftig sollen Opferschutz-Organisationen auch bei „situativer Gewalt“ informiert werden. Von der Verschärfung der Strafen hält Udo Jesionek nicht allzu viel. „Die Strafsätze sind jetzt schon hoch. Da geht es eher darum, die Bevölkerung zu beruhigen.“

 

Strafrecht: "Verschärfung geht Hand in Hand mit Opferschutz"

Udo Jesionek sieht Handlungsbedarf bei Opferschutz

Karoline Edtstadler kontert der Kritik im KURIER: "Die Verschärfungen im Bereich Strafrecht gehen Hand in Hand mit einem Ausbau des Opferschutzes. Opfer müssen rasche und niederschwellige Hilfe bekommen um möglichst frühzeitig die Gewaltspirale durchbreche zu können." Zudem gehe es auch darum, dass sich Opfer zeitnah zur Tat entsprechenden Untersuchungen unterziehen können, was zu einer Verbesserung der Beweislage führe. "Kommt es zu einer so schweren Tat wie einer Vergewaltigung, sind hohe Strafen neben der Spezialprävention auch ein klares Bekenntnis einer Gesellschaft dafür, dass solche Verbrechen nicht akzeptiert werden und entsprechend hoch zu bestrafen sind.“

"Strenge Strafen haben keinen Effekt"

Dem kann Richterpräsidentin Sabine Matejka nicht zur Gänze zustimmen, wie sie im KURIER-Gespräch sagt. „Wir haben uns immer gegen eine Anhebung der Mindeststrafen ausgesprochen. Dafür gibt es einfach keinen Bedarf, wir erwarten uns davon auch keinen Effekt.“ Vergewaltiger würden auch höhere Strafen nicht abschrecken. „Wenn es so einfach wäre, wäre das schön.“

Doch Richter würden einen entsprechenden Spielraum bei den Strafen benötigen. „In jedem Fall müssen die konkreten Umstände, die Person des Täters und viele andere Faktoren berücksichtigt werden“, sagt Matejka. Dass Vergewaltiger ins Gefängnis müssen, sei schon jetzt Strafpraxis. „Die Strafrahmen wurden erst vor einigen Jahren angehoben.“ Viel wichtiger sei es, den Opferschutz voranzutreiben.

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