Strache will neues Pensionsprivileg einführen

Strache will neues Pensionsprivileg einführen
Das Finanzministerium kritisiert die Dienstrechtsnovelle des Beamtenministers. Sie sieht Schwerarbeiterpension für Richter vor.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat in seiner Eigenschaft als Beamtenminister einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Einführung eines neuen Pensionsprivilegs  zur Folge hätte. Demnach sollen Richter/innen  per schriftlicher Erklärung ihre Versetzung in den Ruhestand bewirken können, wenn sie 60 sind und ein Viertel ihrer Dienstzeit in den letzten beiden Arbeitsjahren „Schwerarbeit“ (=Journaldienst) leisten. Sie sollen diese Schwerarbeiterpension auf Basis des Richtergesetzes nach 504 Versicherungsmonaten antreten dürfen, anstatt, wie es das Allgemeine Pensionsgesetz vorsieht, erst nach 540 Versicherungsmonaten und  unter Einhaltung von Ruhensbestimmungen.

Das Finanzministerium erteilt dem Ansinnen aus dem Hause Strache eine harsche Zurechtweisung. In der Stellungnahme, nachzulesen auf der Homepage des Parlaments, heißt es: „Die Voraussetzungen, die für den Anspruch einer Schwerarbeitspension für RichterInnen vorliegen müssen, sind aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen nicht nachvollziehbar und stehen im Widerspruch zum Regierungsprogramm (siehe Kapitel Pensionen: ,Stufenweise, konsequente und nachhaltige Abschaffung aller noch verbliebenen Pensionsprivilegien’).“

Weiters heißt es im Text: „Die Regelungen des ASVG/APG sehen 540 Versicherungsmonate vor, sofern das 60. Lebensjahr vollendet ist. Das ergibt in der Konsequenz, dass RichterInnen eine günstigere Pensionsregelung zuteil wird, indem weniger Versicherungsmonate für den Anspruch einer Schwerarbeitspension notwendig sind. Die Regelungen der gesetzlichen Pensionsversicherung sehen außerdem vor, dass zum Stichtag weder eine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung noch ein Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze vorliegen darf. Wie das mit den Regelungen für RichterInnen vereinbar gemacht werden soll, ergibt sich aus dem Gesetzesentwurf nicht.“

Weitere Einwände gegen Strache-Vorhaben

Dass ausgerechnet die FPÖ, die seit Jahren über rot-schwarze Pensionsprivilegien herzieht, vom schwarzen Finanzministerium bei der Einführung eines neuen Privilegs ertappt wird, ist bemerkenswert.

Das Finanzministerium hat  noch weitere Einwände gegen manche Strache-Vorhaben. So will Strache erlauben, Verwaltungsposten in den Zentralstellen des Justizministeriums künftig mit teuren Staatsanwälten zu besetzen; Das findet das Finanzressort zu teuer und außerdem würden, wenn man Staatsanwälte abzieht, die Justizverfahren noch länger.

Bei Jubiläumszuwendungen wiederum sollen „Dienstzeiten angerechnet werden, die durch die Besoldungsreform 2015 eigentlich nicht mehr anrechenbar waren“, kritisiert das Finanzressort Retro-Politik  im Strache-Ressort. 

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