Strache gegen ORF: OGH-Urteil zu Postings kann Private treffen

Strache gegen ORF: OGH-Urteil zu Postings kann Private treffen
Wer fremde Fotos postet, könnte künftig – wie der Vizekanzler – verpflichtet werden, das öffentlich klarstellen.

Bis in die höchste Instanz hat sich Vizekanzler Heinz-Christian Strache einen Rechtsstreit mit dem ORF geliefert. Nicht nur, dass er ihn verloren hat, wurde damit auch ein Urteil gefällt, das die Social-Media-Welt verändern könnte. Konkret geht es um ein Facebook-Posting des FPÖ-Chefs vom vergangenen Februar: „Es gibt einen Ort, an dem Lügen zu Nachrichten werden. Das ist der ORF“, stand bei einem Bild von ZiB2-Anchorman Armin Wolf.

Dieses Foto gehörte aber dem ORF – und während sich Strache längst mit Wolf geeinigt und für die Beleidigung entschuldigt hat, wurde bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) über die Urheberrechtsverletzung gestritten, berichtete die Presse.

Über eine einstweilige Verfügung wurde festgelegt, dass Strache das Foto, das er widerrechtlich verwendet hat, nicht mehr posten darf. Der ORF pochte zusätzlich auf sein „berechtigtes Interesse“, das Urteil zu veröffentlichen. Heißt: Strache hätte öffentlich erklären müssen, dass er das Urheberrecht verletzt hat – was er bis zuletzt bekämpfte.

Grundsätzlich sahen die Höchstrichter bisher keinen Bedarf, die Öffentlichkeit über so etwas zu informieren. Von dieser Linie wich man jetzt ab: Der OGH entschied, Strache habe „den falschen Eindruck vermittelt, er habe die Zustimmung des Lichtbildherstellers eingeholt“ und müsse das klarstellen.

OGH-Urteile haben vorbildhafte Wirkung. Die Hürden, ab wann eine Urteilsveröffentlichung nötig ist, sind dadurch massiv herabgesetzt worden, sagt Medienanwältin Margot Rest: „Die OGH-Entscheidung könnte künftig auf ähnlich gelagerte Fälle anwendbar sein, auch im kleineren, privaten Bereich.“ Jedem, der in sozialen Medien ein Foto postet, das er nicht selbst gemacht hat bzw. das ihm nicht gehört, könnte es dann ergehen wie dem Vizekanzler mit dem ORF.

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