Steuerstundungen werden bis Juni verlängert

Steuerstundungen werden bis Juni verlängert
Per 31.3. hätten die Steuerstundungen auslaufen sollen. Bis dato wurden knapp 900.000 Anträge bearbeitet und freigegeben.

Um die Liquidität von heimischen Unternehmen in der Corona-Krise zu gewährleisten, hat die Bundesregierung 2020 beschlossen, dass Unternehmen Steuern und Abgaben stunden können. Laut Informationen des Finanzministeriums betreffen 77 Prozent der Stundungen und Herabsetzungen Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von 0,7 Millionen Euro.

Steuerstundungen werden bis Juni verlängert

Finanzminister Gernot Blümel

Finanzminister Gernot Blümel argumentiert die Verlängerung der Stundungen auch damit, "dass die Unternehmen nicht in der ersten Erholungsphase nach dem Lockdown Steuern zurückzahlen müssen.“

6,5 Milliarden Euro bewilligt

Wie aus der Statistik des Finanzministeriums hervorgeht, wurden bis 31. Dezember 2020  "Erleichterungen des Finanzministeriums in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro bewilligt." Davon seien aktuell noch rund 5,3 Milliarden Euro an Steuern gestundet beziehungsweise Steuervorauszahlungen herabgesetzt.

32,21 Milliarden von 50 Milliarde-Hilfe bereits ausgegeben

Von dem 50 Milliarden Euro schweren Corona-Hilfsprogramm sind per 19.2.2021 laut Finanzministerium 32,210 Milliarden Euro bezahlt bzw. genehmigt - diese teilen sich wie folgt auf

(Angaben in Millionen Euro per 19.2.)

Finanzverwaltung: 5.339,7

Fixkostenzuschuss I: 618,6

Fixkostenzuschuss II: 20,1

Umsatzersatz: 2.999,7

Gemeindepaket: 412,5

Kurzarbeit: 10.699,3

Härtefallfonds: 1.122,6

Corona-Familienhärteausgleich: 168,4

Garantieübernahmen gesamt: 3.063,8

COVID-19 Garantien (Cofag) gesamt: 3.691,1

NPO-Unterstützungsfonds (inkl. Sportligen): 290,0

Soforthilfen 2020: 3.391,9

Soforthilfen 2021: 123,3

macht in Summe: 32.210,9

Mittels Ratenzahlungsmodell sollen Steuerrückstände über längere Zeit zu einem günstigeren Zinssatz zurückgezahlt werden können. "Bis dahin werden weiters keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt", heißt es in einer Aussendung weiter. Zudem würde den Abgabepflichtigen eine neuerliche Antragstellung und den Finanzämtern eine weitere Bescheiderlassung erspart. Ebenfalls verlängert wird die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge.

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