Start für Pflegestipendien auf Jänner 2023 vorverlegt

Das Paradebeispiel ist das Pflege-Thema
Pflegestipendium soll helfen, den eklatanten Mangel an Pflegekräften zu beheben. Regierung investiert 30 Millionen Euro.

Bis 2030 fehlen in Österreich gemäß Prognosen jedenfalls 76.000 Pflegekräfte. Um die akute und immer größer werdende Personalnot in den Griff zu bekommen, hat die türkis-grüne Koalition die Möglichkeit eines Pflegestipendiums vorgezogen. 

7.749 offene Stellen sind derzeit gemeldet, sagt Arbeitsminister Martin Kocher bei der Präsentation des Pflegestipendiums mit Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch. 

Statt im September 2023 startet das Pflegestipendium 2023. Menschen, die AMS-Ausbildungen im Pflegebereich absolvieren, erhalten mindestens 1.400 Euro zur Deckung ihrer Lebenserhaltungskosten.

Rauch: "Die Auszubildenden können mit der Förderung von mindestens 1.400 Euro monatlich ihre Lebenshaltungskosten decken. Damit ermöglichen wir vielen Menschen den Umstieg in den Pflegebereich. Für Schülerinnen und Studierende ist der Ausbildungszuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat ein echter Anreiz."

Zudem wird der Ausbildungszuschuss ausgeweitet, wie es in einer Aussendung der Regierung heißt. "Rückwirkend ab September erhalten 5.500 Schülerinnen und Schüler in Sozialbetreuungsberufen für ihre gesamte Ausbildungszeit 600 Euro im Monat. Inkludiert wird auch die Behindertenbegleitung." 

Mit dem Pflegestipendium werden 1.000 zusätzliche Ausbildungsplätze pro Jahr geschaffen, die Mittel für Höherqualifizierungen werden pro Jahr um 30 Millionen Euro aufgestockt. In Anspruch genommen werden kann das Stipendium von Arbeitssuchenden und Karenzierten. Voraussetzung: bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld, Schul- oder Studienabbruch oder AHS-Matura, die mehr als zwei Jahre zurückliegt. Inanspruchnahme also ab 20 Jahre. Genehmigung erfolgt durch Beratung beim AMS. "Für die Erstgenehmigung bedarf es eines positiven Ergebnisses des Aufnahmeverfahrens der jeweiligen Ausbildungseinrichtung, die als Bestätigung der persönlichen Eignung der zu fördernden Person für diesen Berufsbereich zu bewerten ist."

Gefördert werden folgende Ausbildungen: Pflegeassistenzberufe, Pflegefachassistenzberufe, Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (unterhalb des Fachhochschulniveaus).

Nachfolgende Angehörige der Sozialbetreuungsberufe nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a- B-VG: Altenarbeit, Familienarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung

Der Bund unterstütze die Länder, so die zuständigen Minister, in Form von Zweckzuschüssen. Heißt: Die Länder zahlen Ausbildungsbeiträge von 600 Euro pro Monat an Auszubildende im Bereich der Pflege und Betreuung aus. Der Bund übernimmt dabei zwei Drittel der Kosten (400 Euro).

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