SPÖ will türkisblauen Kassenumbau vor Höchstgericht bringen

SPÖ will türkisblauen Kassenumbau vor Höchstgericht bringen
Experte: Geplante Eingriffe in die Selbstverwaltung erfordern Zweidrittelmehrheit im Nationalrat

Der türkis-blaue Umbau der Sozialversicherung wird – sofern er so durchgezogen wird, wie von der Regierung angekündigt – vor dem Verfassungsgerichtshof landen. Das kündigt Bundesratspräsident Reinhard Todt ( SPÖ, Foto) im KURIER-Gespräch an.

Im Bundesrat verfügt die SPÖ über ein Drittel der Mandatare, wodurch sie das Recht hat, eine solche Verfassungsklage einzubringen. Das Höchstgericht muss dann prüfen, ob die Reform verfassungskonform ist und sie gegebenenfalls aufheben.

Hintergrund für die Ankündigung der SPÖ: Es gibt Zweifel von namhaften Rechtsexperten, ob für den geplanten Umbau der Sozialversicherung eine einfache gesetzliche Mehrheit im Nationalrat genügt.

Rechtsgutachter

Der Salzburger Rechtsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht, Walter Pfeil, sagt, der geplante Umbau würde eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erfordern. Und Pfeil kennt sich aus: Er hat im Auftrag des Sozialministeriums kürzlich ein umfassendes Gutachten über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Sozialversicherungswesens erstellt. Pfeils Gutachten war die rechtliche Ergänzung zur Sozialversicherungs-Studie der London School of Economics, die die letzte Regierung in Auftrag gab.

Pfeil argumentiert gegenüber derstandard.at, dass die Regierungspläne die Selbstverwaltung zweifach „aushebeln“ würden: Einerseits durch das Vorschreiben einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Parität in der künftigen Arbeitnehmerversicherung ÖGK. Derzeit haben in den Gebietskrankenkassen die Arbeitnehmer das Sagen. Zweitens durch die Änderungen bei der Beitragseinhebung (die Prüfung der Betriebe soll den Krankenkassen entzogen werden). Politisch ist unrealistisch, dass sich eine Zweidrittelmehrheit für den Umbau findet.

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