Causa Schilling: Klage von Bohrn Mena gegen Glawischnig erfolglos
Die Auseinandersetzung zwischen der Grünen EU-Spitzenkandidatin Lena Schilling und dem Aktivisten Sebastian Bohrn Mena beschäftigt weiter die Gerichte:
Das Landesgericht Wiener Neustadt hat nun eine Klage Bohrn Menas wegen Unterlassung, Widerrufs und Schadenersatz gegen die frühere Grüne Parteichefin Eva Glawischnig abgewiesen, teilte ihre Anwältin Maria Windhager mit. Es ging um Glawischnigs Aussagen in TV-Diskussionen zur Causa, die den EU-Wahlkampf dominiert hat.
Bohrn Mena stieß sich an Aussagen Glawischnigs in Fernsehdiskussionen auf Servus TV und im ORF im Mai. Die frühere Grünen-Chefin solle die Behauptung bzw. die Verbreitung der Äußerung, Bohrn Mena übe möglicherweise häusliche Gewalt aus, unterlassen.
Glawischnig hatte während der Wahlkampfcausa im Fernsehen gemeint, sie wisse nicht, "was im Privatleben der Bohrn Menas wirklich vorgeht". Sie habe Bohrn Mena damit in keiner Weise häusliche Gewalt vorgeworfen, argumentierte Glawischnig im Verfahren.
Laute Gericht keine ehrenbeleidigenden oder kreditschädigenden Vorwürfe
Das Landesgericht folgte dieser Ansicht: Im Gesamtzusammenhang stellten die Äußerungen für einen "unbefangenen Durchschnittsempfänger" keine ehrenbeleidigenden oder kreditschädigenden Vorwürfe dar, heißt es in dem der APA vorliegenden Urteil. "Ebenfalls erkennbar ist, dass keine Vermutung der Beklagten geäußert wird, dass der Kläger häusliche Gewalt ausübe." Die Klage wurde abgewiesen, Bohrn Mena muss Glawischnig die Prozesskosten von fast 5.000 Euro ersetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Bohrn Mena wird dagegen Berufung einbringen, kündigte sein Anwalt Peter Zöchbauer an.
Die Causa rund um Vorwürfe, die vorwiegend Schillings Privatleben betrafen, hatte vor der EU-Wahl im heurigen Juni für viel Aufregung gesorgt. Im Oktober ist die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Ehepaar Bohrn Mena und Schilling selbst mit einem Vergleich beendet worden.
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