Russland-Spion: U-Haft-Entscheidung frühestens Donnerstag

Russland-Spion: U-Haft-Entscheidung frühestens Donnerstag
Akt noch nicht beim OLG Linz eingetroffen. Staatsanwaltschaft Salzburg hatte Beschwerde gegen Enthaftung eingelegt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz wird am Mittwoch voraussichtlich nicht mehr über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen die Enthaftung des unter Spionageverdacht stehenden Ex-Offiziers entscheiden. Der Akt sei noch in Salzburg, so OLG-Sprecher Wolfgang Seyer zur APA, daher sei nicht vor Donnerstag mit einer Entscheidung zu rechnen. Allerdings werde die Sache vordringlich behandelt.

Die Haft- und Rechtsschutzrichterin hatte am Dienstag die Enthaftung des 70-Jährigen angeordnet, weil sie keine hinreichenden Haftgründe sah. Um Fluchtgefahr vollständig hintanzuhalten, hat das Landesgericht Salzburg den Reisepass des Beschuldigten abgenommen und ihm die Weisung erteilt, sich täglich bei der ihm nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden. Weiters muss der pensionierte Offizier das Landesgericht über jeden Wohnsitzwechsel sofort informieren. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat beim OLG Linz eine Beschwerde gegen den Enthaftungsbeschluss eingebracht. Der Beschuldigte ist derzeit auf freiem Fuß.

Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, von 1992 bis Ende September 2018 für Russland spioniert zu haben. Seine Festnahme erfolgte am vergangenen Samstag. Konkret richtet sich der Verdacht gegen ihn wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), des Verbrechens des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz).

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